Motorräder wurden ebenfalls in die 6-Monats- und 6.000-Kilometer-Regel einbezogen, die beim Gebrauchtwagenverkauf gilt. Die Entscheidung gilt bis zum 1. Juli 2024, das Handelsministerium kann diesen Termin verlängern.
FÜR AUTOMOBILE WURDE DIE FRIST VERLÄNGERT
Das Handelsministerium hat das Werbelimit für Gebrauchtwagenverkäufe und die Regelung „6 Monate, 6.000 Kilometer“ verlängert.
Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Änderung der Verordnung durch das Ministerium wurde die Regelung, die besagt, dass Gebrauchtfahrzeuge bis zum 1. Januar 2024 nicht durch Werbung zu einem Preis vermarktet werden dürfen, der über dem vom Hersteller oder Händler empfohlenen aktuellen Verkaufspreis liegt, verlängert bis 1. Juli 2024.
Das Ministerium erklärte in seiner Stellungnahme, dass die positiven Auswirkungen der Regelungen zugunsten der Verbraucher zu beobachten seien und erklärte: „Es wurde beschlossen, die Regelungen zu Vermarktungs- und Verkaufsbeschränkungen sowie Werbebeschränkungen um weitere 6 Monate bis zum 1. Juli 2024 zu verlängern.“ „Das Ministerium hat beschlossen, die Praxis der Verkaufssperre im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit durch Notare fortzusetzen, was im Widerspruch zur Marketing- und Verkaufsbeschränkung von 6 Monaten und 6.000 Kilometern steht, die bis zum 1. Juli verlängert wurde. 2024.“
Staatsangehörigkeit