Milliyet.com.tr/Der Wortlaut der Entscheidung über den Einspruch beim Verfassungsgerichtshof bezüglich der während der Corona-Virus-Pandemie verhängten Strafen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
In der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs heißt es: „…erhobene Geldbußen sind nicht erstattungsfähig.“ Es wurde festgestellt, dass der Satz gegen die Verfassung verstoße, und es wurde beschlossen, ihn aufzuheben.
Somit wird der Betrag zurückerstattet, den diejenigen gezahlt haben, die in der Pandemie Bußgelder für die Notwendigkeit des Tragens von Masken und andere Verbote gezahlt haben.
In der Entscheidung heißt es: „Die im zweiten Satz des diskontinuierlichen 4. Absatzes des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes Nr. 7420 und einiger Gesetze und Verordnungen des Verfassungsgerichtshofs vom 11.03.2022 erhobenen Verwaltungsstrafen sind nicht erstattungsfähig.“ Es wurde gesagt, dass die Formulierung „“ gegen die Verfassung verstoße, und es wurde beschlossen, sie mit Stimmenmehrheit zu streichen“.
Strafe aufgehoben
Ende letzten Jahres wurden die von der Einnahmenverwaltungsabteilung des Finanz- und Finanzministeriums erstellten Sammelmitteilungen im Amtsblatt veröffentlicht und traten in Kraft.
Laut Inkassobescheid wurden die zwischen dem 11. März 2020 und dem 9. November 2022 verhängten Bußgelder wegen Nichteinhaltung der Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Epidemie, insbesondere der Maske, gestrichen.
Dementsprechend wurde beschlossen, die vor dem 9. November 2022 geleisteten Bußgeldzahlungen nicht zurückzuerstatten.
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