KDK in Anbetracht dessen, dass das Familienleben des Beschwerdeführers zersplittert ist; Er kam zu dem Schluss, dass ihm, obwohl er kein Team sei, eine vorübergehende Zuweisung zugeteilt werden könne und dass die Ablehnung des Antrags des Beschwerdeführers durch die Verwaltung gegen das Gesetz und die Fairness verstoße. Auf Empfehlung wurde der beschwerdeführende Beamte der SGK in dem Bundesland zugeteilt, in dem sich seine Ehefrau befindet.
KDK, eine Rechtsagentur, erhielt im Jahr 2022 17.816 Anträge. Inmitten der Anträge, bei denen KDK bei der Analyse als Vermittler fungierte, gab es auch das Problem des SGK-Mitarbeiters, der um Einstellung aus seinem Ehegattenstatus bat, dessen Antrag jedoch abgelehnt wurde, weil kein Team vorhanden war. Der SGK-Mitarbeiter wurde nach Schließung der Landesdirektion, in der er tätig war, der anderen Stadt zugeteilt. Der Mitarbeiter beantragte bei der SSI eine Versetzung in die Stadt, in der sich seine Frau befindet, eine dauerhafte Zuweisung und eine angemessene Teamzuteilung. Dieser Antrag wurde von der Verwaltung abgelehnt.
EMPFEHLUNG AN SSI
Daraufhin bewarb sich der SGK-Mitarbeiter bei der KDK. Die KDK bewertete, dass, wenn der Ehegatte des Antragstellers, der ein öffentlicher Angestellter ist, keine Möglichkeit hat, durch einen internen Umzug eingestellt zu werden, der Ehegatte in diesem Rahmen an den Ort eingestellt werden kann, an dem er oder sie sich befindet. In Anbetracht dessen, dass das Familienleben des Beschwerdeführers zersplittert war, wurde entschieden, dass er einem Team zugeteilt werden konnte, selbst wenn er kein Team war, und dass die Ablehnung des Antrags des Beschwerdeführers durch die Verwaltung gegen das Gesetz und die Billigkeit verstieß. Die KDK hat dem SSI eine Empfehlung für einen befristeten Einsatz in der Stadt gegeben, in der der Bewerber eingestellt werden möchte. Auf Empfehlung der KDK wurde der Ehegattenentschuldigungsantrag des Arbeitnehmers geprüft und eine Zuweisung an die Sozialversicherungs-Landesdirektion des ersuchten Bundeslandes vorgenommen.
Staatsangehörigkeit