Entscheidung der KDK über die „Zuweisung“ von Kindern an Kinderüberwachungszentren

 

In dem an die KDK gestellten Antrag wurde darum gebeten, eine Analyse für die Mittelknappheit in den Kinderüberwachungsstellen zu finden, die bei der Aufklärung von sexuellem Kindesmissbrauch eine wertvolle Funktion haben. Im Antrag wurde angegeben, dass es in der Türkei insgesamt 59 Kinderüberwachungszentren gibt, die rund um die Uhr mit den Originalen arbeiten, und dass sich fast alle dieser Zentren in den Provinzzentren befinden. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Opferkinder und ihre Familien aus den Bezirken und angrenzenden Provinzen in diesen Zentren, die nicht im Rahmen des Überstundenkonzepts funktionieren, manchmal Probleme mit Essen, Trinken und Kleidung haben. Es wurde erklärt, dass die Verwaltungen erklärt hätten, dass ihnen diesbezüglich keine Mittel zugewiesen worden seien und dass diese Grundbedürfnisse von Kindern, die Opfer sexuellen Missbrauchs seien, durch den individuellen Einsatz der Mitarbeiter und unregelmäßige Spenden von Freiwilligen gedeckt werden sollen. In dem Antrag wurde gefordert, dass Kindern, die Opfer sexuellen Missbrauchs sind und in Kinderüberwachungszentren kommen, diesen Zentren systematisch unterschiedliche Zulagen zugeteilt werden, um ihren täglichen Bedarf zu decken, solange sie sich in der Einrichtung aufhalten.

3 EMPFEHLUNG AN DAS MINISTERIUM

Bei der Prüfung des Antrags wurde das KDK unter Berücksichtigung des „Türkischen Kinderrechtsstrategiedokuments und Aktionsplans“ gegründet, um Kinder, die sexuellem Missbrauch ausgesetzt waren, vor der Wiederholung von Traumata und sekundären Traumata zu schützen. Das Ministerium für soziale Dienste übermittelte eine Empfehlung an das Justizministerium und das Gesundheitsministerium.

In der Entscheidung wurde gefordert, die Meinung der Öffentlichkeit und von NGOs zu den Vorbereitungen für die Verordnung über Kinderüberwachungszentren einzuholen und klare und entscheidende Regelungen in die entsprechende Verordnung aufzunehmen, um den täglichen Bedürfnissen von Kindern gerecht zu werden waren Opfer sexuellen Missbrauchs, solange sie im Zentrum standen. Auch hier wurde in Übereinstimmung mit der Verordnung auf der „Grundsätze“-Seite des Übereinkommens des Europäischen Rates zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und sexuellem Missbrauch gefordert, dass die laufenden Arbeiten so schnell wie möglich abgeschlossen werden, indem Harmonie und Zusammenarbeit in der EU sichergestellt werden Mitte der relevanten Verwaltungen.

Darüber hinaus wurde in den Beiratsstudien empfohlen, diese Empfehlung zu berücksichtigen und die Verordnung über Kinderüberwachungsstellen so bald wie möglich fertigzustellen und zu veröffentlichen. (DHA)

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