Das Personal eines Subunternehmens einer öffentlichen Einrichtung arbeitete nach der Pensionierung eins zu eins weiter. Während die gekündigten Mitarbeiter vor das Arbeitsgericht gingen und erklärten, dass sie keine Entschädigung erhalten könnten, forderte das beklagte Unternehmen die Einstellung des Verfahrens und behauptete, dass sie nicht für die Forderungen verantwortlich gemacht würden. Das Gericht entschied, dass die Abfindung über dem Preis zu berechnen sei, den der Arbeitnehmer in dem Monat seiner Kündigung erhalten habe. Die 9. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts, die eingeschaltet wurde, als das Subunternehmen gegen die Entscheidung Berufung einlegte, erinnerte daran, dass ihm kein Anspruch auf Abfindung zustehen könne, weil seine Arbeit zur Kündigung führte, und sagte:
„Da die Tätigkeit des Klägers nach dem Renteneintritt mit Kündigung endet, ist es nicht sachgerecht, die Abfindung nach der Arbeitszeit dieses Zeitraums und dem Preis am Ende dieses Zeitraums zu berechnen. Der (endgültige) Preis, der für die Berechnung der Abfindung zugrunde gelegt werden sollte, ist der Preis zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand des Anspruchstellers. Bei der Bestimmung des finanziellen Werts sowohl des Preises als auch der dem Preis hinzuzurechnenden Leistungen ist das Datum des Eintritts in den Ruhestand des Klägers, der 25.07.2011, zugrunde zu legen und die Entschädigung zu diesem Datum zu berechnen des Grundpreismaßes. Eine Fehlentscheidung bei der Bestimmung des Grundpreises für die Abfindung machte deren Bruch erforderlich.“
„Sei kein Opfer“
Andererseits wurde festgestellt, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die Gegenstand der Rede ist, auch für 2,2 Millionen EJT-Mitglieder von Interesse sein könnte, die darauf warten, von der zu treffenden gesetzlichen Regelung zu profitieren. Die Experten erklärten, dass diejenigen, die mit der EJT-Regelung in den Ruhestand gehen und planen, am selben Arbeitsplatz zu arbeiten, die Entscheidung des Obersten Berufungsgerichts beachten sollten, sagten die Experten: „Beziehen Sie Ihre Abfindung ab dem Zeitpunkt, an dem die Altersrente gewährt wird. Auch wenn Sie weiterarbeiten, können Sie Opfer sein, wie in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Holen Sie sich Ihre Entschädigung am Tag Ihrer Pensionierung, um in den kommenden Jahren nicht zu leiden“, sagte er.
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