Der Oberste Gerichtshof hat eine wertvolle Entscheidung für diejenigen getroffen, die planen, nach der Pensionierung im Einzelunterricht zu arbeiten. Experten warnen vor einer Abfindung für EJT-Mitarbeiter, die eine Beschäftigung planen.
Laut den Nachrichten in İHA arbeitete das Personal, das in einem Subunternehmerunternehmen in einer öffentlichen Einrichtung arbeitete, nach seiner Pensionierung weiter am selben Arbeitsplatz. Ausscheidende Mitarbeiter, die erklärten, dass er keine Entschädigung erhalten könne, nahmen den Weg zum Arbeitsgericht.
Die klagende Belegschaft verlangte von den Beklagten gesamtschuldnerisch die Einziehung von Abfindung, Jahresurlaubsgeld, Feiertags- und allgemeinem Feiertagsgeld. Das beklagte Unternehmen beantragte die Abweisung des Verfahrens mit dem Argument, dass es für die geltend gemachten Forderungen nicht verantwortlich gemacht werde.
Er wurde daran erinnert, dass ihm keine Abfindung zusteht.
Das Gericht entschied, dass die Abfindung auf den Betrag zu berechnen sei, den der Mitarbeiter in dem Monat seiner Kündigung erhalten habe. Als das Subunternehmen gegen die Entscheidung Berufung einlegte, schaltete sich die 9. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs ein.
In der Entscheidung; Es wurde daran erinnert, dass der Kläger, obwohl er begann, eine Altersrente von der Sozialversicherungsanstalt zu beziehen, ununterbrochen für seine Arbeit am Arbeitsplatz für den Hauptarbeitgeber arbeitete und ihm kein Anspruch auf Abfindung zustehen konnte, weil diese Arbeit zur Kündigung führte .
„Es wurde festgestellt, dass er Anspruch auf eine Abfindung für die Zeit bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand hatte. Obwohl das Gericht entschied, dass der Kläger eine Abfindung für die Zeit des Arbeitsverhältnisses bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand erhalten würde, wurde davon ausgegangen, dass ein Fehler gemacht wurde Bestimmung des Grundpreises für die Entschädigung. Es versteht sich, dass der Grundpreis für die Entschädigung unter Berücksichtigung des Tagespreises und der gesamten Pannenhilfe zu diesem Datum auf 1.193,03 TL festgelegt wurde. Da die Arbeit des Klägers nach dem Renteneintrittsdatum endete Kündigung, ist es nicht angemessen, die Abfindung nach der Arbeitszeit dieses Zeitraums und dem Preis am Ende dieser Übertragung zu berechnen.Der (endgültige) Preis, der als Grundlage für die Berechnung der Abfindung genommen werden sollte, ist der Preis zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand des Klägers. Bei der Ermittlung des finanziellen Aufwands sowohl des Preises als auch der hinzuzurechnenden Leistungen ist der Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand des Klägers, der 25.07.2011, zugrunde zu legen. Die Berechnung sollte auf der Grundlage des Grundpreismaßes erfolgen. Eine Fehlentscheidung bei der Bestimmung des Grundpreises für die Abfindung machte deren Bruch erforderlich.“
„Erhalten Sie Ihre Vergütung am Tag Ihrer Pensionierung“
Auf der anderen Seite warnten Experten vor Abfindungen für diejenigen, die mit der EJT-Regelung in den Ruhestand gehen und planen, am selben Arbeitsplatz zu arbeiten. Experten, „Beziehen Sie Ihre Abfindung ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Altersrente. Auch wenn Sie weiterarbeiten, können Sie Opfer werden, wie in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Holen Sie sich Ihre Abfindung zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung, um Leiden in der Altersrente zu vermeiden kommende Jahre.“sagte.
T24