Nach den vom Ministerium erlassenen Vorschriften wurde heute eine Erklärung zu den Änderungen der Vorschriften abgegeben, die im Amtsblatt veröffentlicht wurden.
In der Erklärung wurde festgestellt, dass mit dem Ziel, zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beizutragen, Vorkehrungen für die Anwendung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft in allen Prozessen getroffen wurden, beginnend mit dem Design von Elektro-Elektronik-Produkten, einschließlich ihrer Herstellung, Inverkehrbringen und Bewirtschaftung als Abfall.
„HERSTELLER WERDEN DIE VERWENDUNG VON RECYCELTEN MATERIALIEN IN NEUEN ENTWURFSARBEITEN VORRANGIGEN“
Die „Verordnung über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten“, die den Schutz der Umwelt in nachhaltiger Form zum Ziel hat, wurde im Einklang mit der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) unter Berücksichtigung nationaler Strategien und Strategien neu geordnet Richtlinien.
Hersteller, die elektrische und elektronische Waren von nicht in der Türkei ansässigen Herstellern auf den Markt bringen, müssen einen autorisierten Vertreter in der Türkei benennen.
Während der Entwicklung und Produktion von Elektro- und Elektronikgeräten wurden die Hersteller verpflichtet, die Produkte, nachdem sie zu Abfall geworden sind, leicht zu zerlegen, zu trennen, für die Wiederverwendung vorzubereiten und zu verwerten. Mit der neuen Verordnung sind Hersteller verpflichtet, Materialien und Module zu verwenden, die ihr Recycling und ihre Wiederverwertung erleichtern, und der Verwendung von recycelten Materialien bei neuen Konstruktionsarbeiten den Vorzug zu geben, sofern dies technisch angemessen ist.
Die Hersteller werden unabhängig von Marke, Modell, Hersteller und Inhalt der Öffentlichkeit mindestens einmal jährlich über geeignete Kommunikationskanäle, einschließlich sozialer Medien, Rücknahmeaktionen für Elektro- und Elektronikaltgeräte aus dem Haushalt einzeln oder in Kooperation mitteilen mit Distributoren.
„VERPFLICHTUNG, EINE UMWELTLIZENZ ZUR ÜBERTRAGUNG VON PUNKTEN ZU ERHALTEN“
In der Erklärung des Ministeriums wurde auch festgestellt, dass die „Transferzentren“ in der aktuellen Verordnung in „Transferpunkte“ umstrukturiert und die Verpflichtung zur Erlangung einer Umweltgenehmigung eingeführt wurde.
Die „Übergabestellen“, die in die Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Überprüfungsverordnung einbezogen sind, wurden als „Übergabestellen“ neu organisiert und die Pflicht zur Einholung von Genehmigungs- und Genehmigungsunterlagen eingeführt. Mit dieser Verordnung wird angestrebt, Elektro- und Elektronik-Altgeräte aktiver und umweltfreundlicher zu sammeln und zu den Prozessanlagen zu transportieren.
Verarbeitungsanlagen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Umweltgenehmigungen für Wiederverwendungsanlagen werden speziell für die Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten im Geltungsbereich der betreffenden Verordnung erteilt. Mit diesem Antrag werden die Kriterien der Anlagen, die die Wiederverwendung von zu Abfall gewordenen Elektro- und Elektronikgeräten ermöglichen, geregelt und den Abfallprodukten im Rahmen der Vision der Kreislaufwirtschaft eine zweite Nutzungsdauer eingeräumt.
Mit dem Ziel sicherzustellen, dass Anlagen zur Verarbeitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und Aufbereitungsanlagen für den Gebrauch im ganzen Land auf denselben Grundlagen errichtet werden, sind Anlagen zur Verarbeitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Standard „TS 13615 – Regeln für Anlagen zur Verarbeitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten“ enthalten , und Einrichtungen zur Vorbereitung für die neue Verwendung sind in der Norm „TS EN 50614 – Abfall“ enthalten.
„MASSNAHMEN ZUM RECYCLING VON ELEKTRISCH-ELEKTRONISCHEN GEGENSTÄNDEN WERDEN ERGRIFFEN“
In der Erklärung wurde betont, dass die Produktion, Sammlung und Verarbeitung von Elektrogeräten vom Ministerium verfolgt und notwendige Maßnahmen, einschließlich Einschränkungen und Verbote, ergriffen werden.
Im Rahmen der geltenden Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) hat das Ministerium die Verfahren und Grundsätze zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten festgelegt, um mit dem „ Verordnung zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Elemente in Elektro- und Elektronikgeräten“.
Eingeschlossen sind die Artikel, die in Elektro- und Elektronikgeräten eingeschränkt sind, einschließlich Kabel und Ersatzmodule für die Reparatur, Wiederverwendung, Aktualisierung von Funktionen oder die Erhöhung der Kapazität dieser Elektro- und Elektronikgeräte.
Es wird festgehalten, dass die Marktüberwachung und -kontrolle von Elektro- und Elektronikgeräten im Geltungsbereich der Verordnung im Einklang mit den Beschlüssen der „Rahmenverordnung zur Marktüberwachung und -kontrolle von Produkten“ erfolgt, die mit dem in Kraft getreten ist Beschluss des Präsidenten vom 9. Juli 2021 mit der Nummer 4269.
Es wurde berichtet, dass die Probleme in Bezug auf die Beschränkungen für die Verwendung von Elektro- und Elektronikgeräten und die maximal zulässige Konzentration dieser Elemente in vernünftigen Fällen festgelegt wurden.
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