Der Provinzialdirektor der SGK Van, Abidin Göksoy, erklärte zu diesem Thema, dass drei Grundregeln für den Ruhestand in den Sozialversicherungssystemen angestrebt werden, nämlich das Alter, die Anzahl der Prämienzahlungstage und der Versicherungszeitraum, und sagte: „Mit dem Gesetz vom März 1, 2023 und Nummer 7438, und mit der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung Nummer 32121, diejenigen, die ihre Versicherung im Rahmen der Invaliditäts-, Alters- und Todesfallversicherung erstmals vor dem 8. September 1999 begonnen haben, und diejenigen, die die erfüllen Regeln des Anspruchs auf den Ruhestand in der aktuellen Gesetzgebung, ohne Altersregel, wird eine Rente ohne Altersregel gewährt. Möglichkeit wurde eingeführt.
Mit der Regelung aus dem Jahr 1999 wird lediglich die Altersregel aus der Altersstaffelung, Prämienstaffelung und Versicherungszeitbedingungen für SSK-Versicherte gestrichen, ansonsten ist keine Änderung vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird ab dem 3. März 2023 die Anzahl von 5.000 – 5.000 975 Tagen bestimmt nach dem ersten Beschäftigungsdatum für SSK-Versicherte, 20 Jahre für Frauen und 25 Jahre für Männer, Pensionskassen- und Bağ-Kur-Versicherte Frauen 20 Jahre, 7.000 200. Er sagte:
Göksoy gab an, dass die Kredite gemäß den einschlägigen gesetzlichen Entscheidungen aufgenommen wurden, die eine Rücknahme des Versicherungsbeginns ermöglichen, obwohl sie ihre Versicherung nach dem 9. September 1999 begonnen haben, und diejenigen, deren Versicherungsbeginn vor (einschließlich) September liegt 8. 1999 profitieren ebenfalls im Rahmen der Verordnung: Den Versicherten, die im Rahmen der Pensionskasse tätig sind, wird eine Alters- oder Altersrente gewährt, je nach dem Versicherungsstatus, in dem die meiste Dienstzeit aufgewendet wurde die letzten sieben Dienstjahre.
An den Entscheidungen in der derzeitigen Gesetzgebung wird sich nichts ändern, und schließlich sollten die im Rahmen der SSK tätigen Versicherten gemäß den betreffenden Entscheidungen ihre Arbeit aufgeben, bevor sie eine Rente erhalten. Im Falle einer Tätigkeit im Rahmen von Bağ-Kur kann er seine Tätigkeit ohne Abzug seines Gehalts und ohne Prämienzahlungen fortsetzen.
Im Rahmen der Verordnung gibt es keine absolute Bewerbungsfrist oder Altersgrenze. Nach Inkrafttreten der Verordnung werden die Renten derjenigen, die einen Antrag stellen, indem sie die Bedingungen erfüllen, so bald wie möglich, beginnend mit Beginn des Monats nach dem Datum des Antrags, gezahlt. SSK- und Bağ-Kur-Versicherte können ihre Antragsunterlagen persönlich oder per Post bei unserer Landesdirektion der Sozialversicherungsanstalt einreichen, wo ihre letzte Arbeit geleistet wird.
Göksoy wies darauf hin, dass aufgrund der Intensität dieses Prozesses gegenüber „E-Government“ der Vorzug gegeben wurde, und sagte: „Unsere Bürger können problemlos monatliche Zahlungen über E-Government beantragen. Auch die E-Government-Nachfrage wurde in diesem Prozess vereinfacht und erscheint erstmals auf der E-Government-Homepage. Unsere Bürgerinnen und Bürger können nach der Entlassung aus dem E-Government ganz einfach einen Antrag stellen. E-Government-Anfragen werden sofort in der Dokumentenakte des SSI erfasst, und die Prozesse werden durch Übernahme der Datumsnummer in kürzerer Zeit abgeschlossen. Da auch die Telefonnummer per E-Government in das System eingepflegt wird, werden sowohl die monatlichen Prozessschritte als auch die Überweisung der Rente an die Bank per SMS avisiert. Wenn unsere Versicherten bezahlt werden, können sie das Informationsschreiben über ihre monatliche Zahlung per E-Government wieder einsehen“, sagte er.
Göksoy gab an, dass sie den „E-Government Gateway Rentenantragsleitfaden und -video“ geteilt hätten, der die Phasen der Eingabe des Rentenantrags aus dem E-Government über die Presse zeigt, um den Versicherten, die in den Ruhestand gehen werden, dies zu erleichtern. Göksoy wünschte all dies Bürger, die sich gut zurückziehen werden.
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