Die Einzelheiten der Kfz-Zusatzsteuer (MTV) sind klar geworden. Wenn die Fristverfahren vor dem 15. Juli, dem Inkrafttreten der Verordnung, durchgeführt wurden, ist der Käufer des Fahrzeugs verantwortlich und der Verkäufer des Fahrzeugs ist für die nach diesem Datum getätigten Verkäufe verantwortlich. Ohne Zahlung des zusätzlichen MTV werden keine Inspektionsvorgänge durchgeführt.
Nach dem Entwurf der Revenue Management Presidency werden Steuerzahler des zusätzlichen MTV diejenigen sein, die am 15. Juli 2023, als das Gesetz veröffentlicht wurde, Steuerzahler waren, sowie Einzelpersonen und Unternehmen, die Fahrzeuge besitzen, die bis zum 31. Dezember erstmals zugelassen wurden. 2023. Die Zusatzsteuer wird einmalig und nur für das Jahr 2023 erhoben.
Die erste Rate erfolgt im August, die zweite Ende November.
in Milliyet zu den Nachrichten Dementsprechend wird sich die zusätzliche Steuerpflicht beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen je nach Inkrafttreten des Gesetzes ändern. Der Käufer des Fahrzeugs ist für die Abteilungsprozesse verantwortlich, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes durchgeführt wurden, und der Verkäufer des Fahrzeugs ist für die nach dem Gesetz getätigten Verkäufe verantwortlich. Beispielsweise wird am 15. Mai 2023, bevor das Gesetz in Kraft tritt, die Person, die das Fahrzeug übergibt, die zusätzliche Steuer zahlen, nicht der Autobesitzer. Nach dem Gesetz muss eine Person, die ihr Fahrzeug am 21. August 2023 übergibt, die zusätzliche Steuer selbst zahlen.
Ab der Veröffentlichung des Gesetzes wird natürlichen Personen, die MTV-Steuerzahler sind, eine zusätzliche Steuer in Höhe des gesamten für 2023 aufgelaufenen MTV berechnet. Die Auszahlung der Rate des zusätzlichen MTV erfolgt bis Ende August, also dem Monat, der auf den Monat der Veröffentlichung des Gesetzes folgt, die zweite Rate bis Ende November. Der zusätzliche MTV des im zweiten Halbjahr 2023 erstmals zugelassenen Neukilometerfahrzeugs wird über einen Zeitraum von 6 Monaten zur Hälfte berechnet und im Voraus ausgezahlt.
Beispielsweise wird im September 2023 für eine Erstzulassung und ein zugelassenes Auto ein zusätzlicher MTV in Höhe der Hälfte des Jahres-MTV erhoben. Fahrzeuge, für die kein zusätzlicher MTV bezahlt wurde, werden nicht überprüft.
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