Einzelheiten zur Kfz-Zusatzsteuer wurden im Amtsblatt veröffentlicht

Die Direktion für Einnahmenverwaltung hat die Grundlage für die Erhebung der zusätzlichen Kraftfahrzeugsteuer (MTV) festgelegt, die mit dem Gesetz Nr. 7456 eingeführt wurde, um die durch Erdbeben verursachten wirtschaftlichen Verluste auszugleichen.

Gemäß der in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlichten Mitteilung unterliegen Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des entsprechenden Gesetzes zugelassen und im Register eingetragen sind, sowie Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2023 erstmals zugelassen werden ein einmaliger zusätzlicher MTV in Höhe des für 2023 aufgelaufenen MTV-Preises.

Ratenzahlungsfristen

Der zusätzliche MTV wird in zwei gleichen Raten ausgezahlt, die erste Rate bis zum Ende des Monats, der auf den Monat folgt, in dem das entsprechende Gesetz veröffentlicht wird, und die zweite Rate bis Ende November 2023.

Der zusätzliche MTV für die Fahrzeuge, die zwischen dem Datum der Veröffentlichung des entsprechenden Gesetzes und dem 31. Dezember 2023 erstmals zugelassen werden, wird im Voraus zusammen mit dem MTV dieser Fahrzeuge erhoben.

Wer nicht zahlt, kann sein Fahrzeug weder verkaufen noch aus dem Verkehr ziehen.

Aufgrund der Ausmusterung, der Verschrottung und der Verbringung ins Ausland ohne Zahlung der Kfz-Zusatzsteuer ist eine Schließung der Zulassung nicht möglich. Der Verkauf oder Rückkauf des Fahrzeugs zu einem Zeitpunkt nach dem Veröffentlichungsdatum des Gesetzes ändert nichts am Steuerzahler des zusätzlichen MTV.

An Orten, an denen höhere Gewalt festgestellt wurde; Fahrzeuge, die mit dem Datum des Erdbebens zugelassen sind, Fahrzeuge der Eigentümer von Gebäuden, die durch das Erdbeben zerstört oder schwer oder mäßig beschädigt wurden, Fahrzeuge, die während des Erdbebens schwer beschädigt und unbrauchbar geworden sind, und Fahrzeuge der Steuerzahler, die ihr Eigentum verloren haben Die durch das Erdbeben verursachten Schäden des Ehegatten oder eines seiner Blutsverwandten ersten Grades sind von der Kfz-Zusatzsteuer befreit. werden einbehalten.

T24

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