Eine Medikamentenversorgung wird gewährleistet

Die Beschaffung von Schädlings- und Nagetierdiensten wird gemäß dem 19. Punkt des Gesetzes Nr. 4734 über das öffentliche Beschaffungswesen ausgeschrieben, und die Angebote werden nur in elektronischer Umgebung über EKAP entgegengenommen.

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