Die Voruntersuchung zum Vorbringen, dass die im Bereich der Kosmetik- und Körperpflegeprodukte tätigen Unternehmen gegen den 4. Punkt des Gesetzes Nr. 4054 verstoßen hätten, indem sie die Wiederverkaufspreise festgesetzt und den Internetverkauf eingeschränkt hätten, wurde von der Wettbewerbsbehörde abgeschlossen.
Bei der Erörterung der Informationen, Dokumente und Ergebnisse der Vorrecherche fand der Wettbewerbsausschuss in seiner Sitzung am 20. Oktober die Ergebnisse wichtig und ausreichend und erklärte 22-48/696-M(1), 22-48/696-M(2 ), 22-48/ Mit den Entscheidungen mit den Nummern 696-M(3), 22-48/696-M(4), 22-48/696-M(5), 22-48/696-M(6), Avon Kozmetik Eserleri Sanayi ve Ticaret AŞ, Farmasi International Trade Inc., Kosan Kozmetik Pazarlama ve Tic. AS, NAOS Istanbul Kosmetikindustrie und -handel. GmbH. Sti., Pierre Fabre Dermo Kozmetik Ltd. Sti. ve Usul Professional Cosmetic Works Ind. ve Tic. GmbH. Sti. beschlossen, eine Untersuchung einzuleiten.
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