Direkte Basis für Unternehmen, um zu TL zurückzukehren

Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung können Unternehmen, die ihre Fremdwährung an die Zentralbank verkaufen, einen Fremdwährungsumrechnungszuschlag von 2 Prozent des in türkische Lira umgerechneten Preises erhalten. Nachdem die Unternehmen mindestens 40 Prozent der Fremdwährung, die sie in das Land bringen, an die Zentralbank verkauft haben, können sie den verbleibenden Teil der Fremdwährung, die auf das währungserhaltende Umrechnungskonto gebracht wurde, verwenden und erhalten einen Umrechnungszuschlag in Fremdwährung von 2 Prozent des Preises umgerechnet in Türkische Lira als Gegenleistung für ihr Engagement. Es wird von den Banken festgestellt, dass die an die Zentralbank zu verkaufende Fremdwährung und die in Türkische Lira umzutauschende Fremdwährung in Festgeld- und Beteiligungskonten ausländischer Herkunft sind.

Staatsangehörigkeit

Fremdwährung
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