Die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) feiert heute ihr 91-jähriges Bestehen.
Nach dem Ersten Weltkrieg gewannen die Bestrebungen zur Errichtung einer Zentralbank an Dynamik durch die Tendenz der Länder, ihre eigene Geldpolitik selbst zu bestimmen, und mit dem Ziel, die mit dem Unabhängigkeitskrieg erlangte politische Unabhängigkeit durch wirtschaftliche Unabhängigkeit zu stärken.
Auf dem Izmir-Wirtschaftskongress 1923, auf dem dieses Thema erstmals diskutiert wurde, wurde die Idee der Gründung einer „nationalen Staatsbank“ besonders hervorgehoben.
Das Gesetz wurde 1930 verabschiedet
Professor an der Universität Lausanne. Leon Morph Mit den Beiträgen der Zentralbank wurde der Gesetzentwurf vorbereitet. Der Gesetzentwurf wurde am 11. Juni 1930 von der Türkischen Großen Nationalversammlung angenommen. Es wurde am 30. Juni 1930 unter dem Namen des Gesetzes Nr. 1715 der Zentralbank der Republik Türkei im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Zentralbank nahm ihre Tätigkeit am 3. Oktober 1931 auf, nachdem die von verschiedenen Institutionen und Organisationen ausgeübten Funktionen in einer Hand zusammengefasst worden waren.
Das CBRT-Gesetz Nr. 1211 wurde am 14. Januar 1970 verabschiedet, um die nach dem Zweiten Weltkrieg eingetretenen Änderungen zu harmonisieren und die Tätigkeit der Zentralbank zu steigern. Somit erhielt die Zentralbank zu Beginn einer neuen Periode in ihrer Geschichte eine Struktur, die teilweise die wirtschaftlichen und Zentralbank-Innovationen dieser Periode widerspiegelt.
Präsidentschaft wurde 1970 gebracht
Das Kapital der Zentralbank, deren Status als Aktiengesellschaft erhalten blieb, wurde von 15 Millionen Lira auf 25 Millionen Lira erhöht. Im Gesetz ist auch festgelegt, dass der Kapitalanteil des Finanzministeriums nicht weniger als 51 Prozent betragen darf.
Eine weitere Neuerung, die durch das Gesetz Nr. 1211 eingeführt wurde, war die Präsidentschaft, die als „Governorship“ bezeichnet wurde. Naim Talu wurde zum ersten Präsidenten ernannt, der mit dem Ziel eingerichtet wurde, die Gleichberechtigung in der Außenvertretung und den Beziehungen sowie die Gleichberechtigung im Protokoll sicherzustellen.
Die wirtschaftliche Entwicklung in den 1980er Jahren war sowohl für die Türkei als auch für die Zentralbank ein Wendepunkt. Mit den am 24. Januar 1980 verkündeten Beschlüssen wurde ein Strukturwandel in der türkischen Wirtschaft eingeleitet.
Seine Befugnisse wurden mit den Beschlüssen vom 24. Januar 1980 erweitert.
Mit dem eingeleiteten Finanzliberalisierungsprozess wurden wertvolle Schritte unternommen, um die notwendige Infrastruktur für die Durchführung der Geld- und Wechselkurspolitik durch die CBRT in einer Weise bereitzustellen, die mit der Marktwirtschaft vereinbar ist. Im Rahmen der Geldpolitik wurde beschlossen, die Einlagen- und Kreditzinsen zu Marktbedingungen festzulegen.
Das Regime fester Wechselkurse wurde abgeschafft, indem die türkische Währung gegenüber ausländischen Währungen abgewertet wurde. 1983 wurde die CBRT ermächtigt, ihre Gold- und Devisenreserven aktiv zu verwalten. Nachdem die Bank 1987 mit der Durchführung von Offenmarktprozessen begonnen hatte, leistete die Bank auch Pionierarbeit bei der Einrichtung moderner Geld- und Devisenmärkte.
1989 wurde mit der Entscheidung Nr. 32 zur Werterhaltung der türkischen Währung der Handel mit Fremdwährungen für Wirtschaftseinheiten zugelassen, die türkische Währung für konvertierbar erklärt und ein relativ flexibleres Wechselkursregime eingeführt. 1990 wollte die Bank mit ihrem erstmals öffentlich bekannt gegebenen Währungsprogramm den Liquiditätsbedarf des Marktes decken, ohne die Stabilität der Wechselkurse und Zinssätze zu stören.
Das Hauptziel der CBRT seit 2001 ist die Gewährleistung von Preisstabilität.
Nach dem Strukturwandel der Wirtschaft am 25. April 2001 wurden wertvolle Änderungen im Zentralbankgesetz vorgenommen.
Die Gewährleistung von Preisstabilität wurde klar als Hauptziel der CBRT definiert. In diesem Rahmen wurde beschlossen, dass die CBRT die in der Geldpolitik anzuwendenden Praktiken und Instrumente direkt bestimmen würde. Damit erlangte die Bank ihre Instrumentenunabhängigkeit. Es wurde beschlossen, dass die Regierung die Wachstums- und Beschäftigungspolitik unterstützen wird, sofern dies nicht im Widerspruch zu dem Ziel der Bank steht, Preisstabilität zu gewährleisten.
Bis 2002 wurde das Inflationszielregime, eine zeitgemäße geldpolitische Strategie, eingeführt. In den Jahren 2002-2005, als das implizite Inflationsziel eingeführt wurde, wurde versucht, die notwendigen Voraussetzungen des Regimes zu erfüllen.
Das explizite Inflationsziel wurde 2006 eingeführt.
Seit 2005 werden die einjährigen MPC-Sitzungstermine im Voraus im Rahmen eines Kalenders bekannt gegeben, um die Vorhersehbarkeit politischer Entscheidungen zu erhöhen. Am Ende dieses gesamten Prozesses wurde 2006 mit der Umsetzung des expliziten Inflationszielsystems begonnen.
Am 1. Januar 2005 wurden 6 Nullen aus der türkischen Lira entfernt, die neue türkische Lira und der neue Kuruş wurden in Umlauf gebracht. Am 1. Januar 2009 wurde das Wort „neu“ von der Münze entfernt. Türkische Lira, Banknoten und Kuruş wurden mit neuen Designs und Größen in Umlauf gebracht.
Derzeit beträgt das Kapital der Bank 25.000 TL und wurde in 250.000 Aktien aufgeteilt. Mit dem Prestige von Ende letzten Jahres bestehen 55,12 Prozent des Kapitals der Zentralbank aus Aktien (A) Klasse, 23,25 Prozent (B) Klasse, 2,51 Prozent (C) Klasse, 19,12 Prozent (D) Klasse.
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