Die Wettbewerbsbehörde leitete eine Voruntersuchung ein, um festzustellen, ob es vor dem Ramadan-Fest zu einer spekulativen Preiserhöhung oder Angebotsbeschränkung bei den Preisen für rotes Fleisch gekommen ist.
Institutionelle Experten begannen auch mit Untersuchungen und Beobachtungen auf dem Markt für rotes Fleisch.
Sachverständige führen Untersuchungen bei großen Züchtern, die auf dem Markt tätig sind, und großen Handelsplätzen für rotes Fleisch durch. In diesem Zusammenhang werden Untersuchungen an Orten wie Kırşehir, Polatlı, Istanbul und Sakarya durchgeführt, wo es große Züchter gibt.
Institutionelle Experten, Stakeholder der Abteilungen, Nichtregierungsorganisationen und spezielle Branchenvertreter sowie Informationen, die von den zuständigen Regulierungsbehörden angefordert werden.
Im Rahmen der Vorprüfung wird untersucht, ob es vor dem Eid al-Fitr zu einer spekulativen Preiserhöhung oder Lieferbeschränkung gekommen ist. Damit soll festgestellt werden, ob Portionen von Nutztieren in Erwartung einer Preiserhöhung bewusst verzögert werden.
Die Wettbewerbsbehörde hat vor rund einem Jahr eine exemplarische Prüfung des Ressorts durchgeführt.
Ermittlungen können eröffnet werden
Nach den Rechtsvorschriften der Wettbewerbsbehörde kann eine vorläufige Untersuchungsentscheidung auf Antrag oder von Amts wegen getroffen werden.
Der Berichterstatter, der mit der Durchführung einer vorläufigen Untersuchung beauftragt ist, teilt dem Wettbewerbsrat innerhalb von 30 Tagen schriftlich die erhaltenen Informationen, alle Arten von Beweisen und seine Ansichten zu der Angelegenheit mit.
Der Vorstand wertet die Informationen aus und entscheidet innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung des vorläufigen Untersuchungsberichts, ob eine Untersuchung eingeleitet wird oder nicht.
Die Institution führte auch Arbeiten für die Immobilienbranche durch.
Auch die Wettbewerbsbehörde hatte eine ähnliche Studie für den Immobiliensektor gestartet. Nach den Erdbeben in Kahramanmaraş beschloss die Institution, ein Vorverfahren einzuleiten, um festzustellen, ob in Ankara tätige Immobilienmakler und Ausschussmitglieder den Wettbewerb verletzt haben, indem sie Preise bei Immobilienverkäufen und Mietpreisen gemeinsam festgesetzt haben.
(AA)
T24