Die Erklärung zur Umsetzung der Verordnung über Nahrungsmittelhilfe für Beamte des Ministeriums für Finanzen und Finanzen wurde im Amtsblatt veröffentlicht. In der getroffenen Entscheidung wurden die Preise der von den Beamten und Leiharbeitern, die 2023 vom Mittagstisch profitieren, zu übernehmenden Essensgrundpreise deutlich.
Vom 15.01.2023 bis zum 14.01.2024 wird von den Beamtinnen und Beamten, denen der Mittagstisch zugute kommt, ein Mittagsgeld in Höhe von 3,81 Lira und 15,55 Lira erhoben. Der Vertragsarbeiter zahlt auch für das Mittagessen zwischen 4,64 und 18,59 Lire pro Tag, je nach Preis, den er erhält.
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