Die Top-Step-Regel an der Börse gilt auch heute noch

Borsa İstanbul AŞ gab bekannt, dass die obere Stufenregel in den Leerverkaufsprozessen, die vom 14. bis 28. September für die Aktien im BIST 50-Index galt, in der heutigen Sitzung fortgesetzt wird.

In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Board Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können.

In der Erklärung wurde festgestellt, dass in der heutigen Sitzung beschlossen wurde, die Upper-Step-Regel bei Leerverkaufsprozessen für die genannten Aktien anzuwenden, die vom 14. bis 28. September eingeführt wurde.

Bei Aktien, die leerverkauft werden können, kann der Leerverkauf zu einem höheren Preis als dem letzten Transaktionspreis des auf den Leerverkauf setzenden Kapitalmarktinstruments durchgeführt werden. Liegt der letzte Kurs des leerverkauften Kapitalmarktinstruments jedoch über dem vorherigen Kurs, kann der Leerverkauf auch auf der letzten Kursstufe durchgeführt werden. Da auch die untertägigen Verkäufe ohne Besitz und die mit den untertägigen Käufen abgeschlossenen Käufe unter Leerverkäufe fallen, lohnt es sich, die Aufträge für solche Verkäufe durch unsere Anleger und Anlageinstitute mit der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu übermitteln Markierung der Leerverkaufsoption..“ (AA)

T24

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