MİTHAT YURDAKUL/ANKARA – Erben von Verstorbenen können per E-Government eine Schuldnerkreditanfrage stellen. Die Betreiber können das Limit des verstorbenen Abonnenten einschränken oder schließen. Somit wird die Fortführung von Abonnements wie Internet- und tragbaren Abonnements auf der verstorbenen Person verhindert.
Die Informationstechnologie- und Verbindungsbehörde (BTK) ändert die derzeitige Verordnung, um die Informations- und Rückgabeprozesse von Verbraucherschulden und -forderungen in tragbaren und festen Telefon-, Internet-, Kabelfernseh- und Satellitendiensten zu erleichtern.
Gemäß dem ausgearbeiteten Beschlussentwurf können neben den einzelnen Abonnenten auch die rechtmäßigen Abonnenten, wie z. B. Unternehmen, ihre Schulden in der elektronischen Kommunikation und ihre Hinterlegungsforderungen durch E-Government erfahren. Bei unbezahlten Schulden des Unternehmens oder einzelner Verbraucher werden alle aktiven Mobilfunknummern per Kurznachricht ohne Versendung des letzten Mahnschreibens vor der Kontaktunterbrechung informiert. Falls die schuldnerischen Verbraucher aus Gründen wie z. B. Ausfall des von ihnen genutzten Telefonanschlusses nicht erreichbar sind, wird eine Informationsbenachrichtigung per Kurznachricht an alle aktiven Mobiltelefonnummern gesendet, die für die TR-Identitätsnummern dieser Personen registriert sind.
E-Government-Steuerung
Nach dem Verordnungsentwurf sollen auch die Erben von Verstorbenen eine Betreibungsauskunft über E-Government stellen können. Darüber hinaus können die Betreiber die Linie der verstorbenen Person einschränken oder schließen, falls kein Teilungsantrag der Erben vorliegt. Somit wird die Fortführung von Abonnements wie Internet- und tragbaren Abonnements auf der verstorbenen Person verhindert.
Staatsangehörigkeit