„Verordnung über die Ausstellung von Personalausweisen für Menschen mit Behinderungen und die Einrichtung eines nationalen Behindertendatensystems“ wurde im Amtsblatt des Ministeriums für Familie und soziale Dienste veröffentlicht. In der Erklärung des Ministeriums heißt es: „Personalausweise werden ausgestellt, um behinderten Bürgern den Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen, Rechten und Ermäßigungen zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang werden die Verhaltensregeln und Grundsätze für die Ausstellung eines „Behindertenausweises“ festgelegt. Dies wird es behinderten Bürgern ermöglichen, von den anerkannten Rechten und Dienstleistungen zu profitieren, und die Einrichtung eines „Nationalen Behinderteninformationssystems“. Der „Behindertenausweis“ ist für Personen in Kraft getreten, bei denen eine Behinderung von 40 Prozent oder mehr nachgewiesen wurde Bericht des Gesundheitsausschusses und für Personen unter 18 Jahren im „Bericht des Gesundheitsrates“, für besondere Bedürfnisse, die mindestens dem Bericht über besondere Bedürfnisse für Kinder entsprechen. Es wurde gesagt, dass Kinder mit einem Bedarfsniveau es nehmen können.
„Anträge können per E-Government gestellt werden“
Um den „Behindertenausweis“ zu erhalten: „Behinderte Personen, die die angegebenen Bedingungen erfüllen, sollten ihren ‚Behindertenausweis‘ an die Provinzdirektion für Familien- und Sozialdienste oder das Sozialdienstzentrum in der Provinz senden, in der sie wohnen, mit 2 Fotos, Personalausweis und Behindertengesundheitsausweis. Anträge auf einen „Behindertenausweis“ können auch über das E-Government-Portal gestellt werden. Bürger mit einem Behindertengesundheitsbericht von 40 Prozent oder mehr (im Falle einer Aktualisierung der vor 2019 vorgelegten Gesundheitsberichte). ) kann per E-Government beantragt werden. Im Notfall werden die ausgestellten Ausweise per Einschreiben mit Rücksendung an die Adressen der im Zentralen Bevölkerungsmanagementsystem registrierten Personen bzw. an die Adresse, bei der sie ihre Erklärung abgegeben haben, zugestellt Auf allen inländischen und internationalen Grenzflügen erhalten Menschen mit Behinderungen, die über einen Behindertenausweis verfügen, eine Ermäßigung von 20 %. Sie können Museen und historische Stätten, Nationalparks, Naturschutzgebiete und Naturparks kostenlos besuchen. Darüber hinaus kann er die Leistungen der Staatstheater unentgeltlich in Anspruch nehmen. Für behinderte Menschen gelten von GSM-Betreibern Sondertarife.
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