Die Mietvermittlung beginnt am 1. September

Justizminister Yılmaz Tunç beantwortete nach der Kabinettssitzung die Fragen der Journalisten. Tunç erklärte, dass die Erhöhung aufgrund des Mietvertrags 25 Prozent nicht überschreiten dürfe und sagte: „Es gibt eine Grenze von 25 Prozent für die Erhöhung.“ Da es sich um einen Vertrag handelt, darf er 25 Prozent nicht überschreiten. Dann wird es einen Rechtsstreit geben. Nehmen wir an, 26 Prozent wollten es tun. Der Mieter unterschreibt es jedoch nicht. Wenn der Eigentümer des Hauses die Räumung beantragt, hat er auch Verwandte. Zahlt er die Erhöhung um 25 Prozent nicht, ist das kein Problem. Evakuierung aufgrund der Notwendigkeit steht bereits im Artikel. „Das kann man nicht verhindern“, sagte er.

Minister Tunç antwortete auf die Frage zu den Thesen, dass „die Fälle von Mieterhöhungen zugenommen haben“ und sagte: „Es könnte zugenommen haben.“ Wenn er die Miete nicht erhöhte, griff er zur Räumung. Dies dient dem Schutz des Mieters. Der Räumungsfall endet nicht in einem Jahr. „Die Mediation beginnt am 1. September“, sagte er.

Minister Tunç kündigte an, dass die Mediation in Mietfällen am 1. September beginnen werde. Ein Journalist fragte: „Gibt es Arbeiten zu den Gebühren vor Ort?“ Er sagte: „Derzeit gibt es in unserem Ministerium keine solche Arbeit.“

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