Die Mitteilung über die Einführung der Beherbergungssteuer ab dem 1. Januar 2023 wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Gegenstand der Beherbergungssteuer ist laut Bescheid die Nächtigungsleistung in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Motels, Feriendörfer, Pensionen, Aparthotels, Pensionen, Camping, Bergresidenzen, Plateauresidenzen sowie alle anderen im Rahmen der Beherbergungssteuer angebotenen Dienstleistungen Beherbergungsbetrieb durch den Verkauf zusammen mit dieser Dienstleistung (Essen, Trinken, Aktivitäten, Unterhaltungsdienstleistungen und Nutzung von Pool-, Sport-, Thermal- und ähnlichen Bereichen). Der Beherbergungssteuersatz wurde mit 2 Prozent festgelegt. In der Mitteilung hieß es, der Präsident sei ermächtigt, diesen Satz bis auf das 1-Fache zu erhöhen, auf die Hälfte zu senken und innerhalb dieser Grenzen unterschiedliche Sätze festzulegen.
Gemäß dem Kommuniqué wird die Beherbergungssteuer auf den für die Beherbergung gezahlten Preis ohne Mehrwertsteuer berechnet. Beispielsweise wird für eine Beherbergungsleistung von 5.000 TL eine Beherbergungssteuer von 100 TL, was 2 Prozent entspricht, erhoben. 8 Prozent von 5.000 TL, dh 400 TL, werden separat berechnet. Somit beträgt der zu zahlende Gesamtpreis 5.000 TL. Zunächst wurde die für den 1. April 2020 angekündigte Beherbergungssteuer aufgrund der Pandemie zunächst auf Anfang 2021 und dann auf Anfang 2022 verschoben. Die 2022 erneut gestundete Steuer wird zum 1. Januar 2023 umgesetzt. Dienstleistungen, die Studenten in Wohnheimen, Hostels und Camps erbracht werden, sind von der Steuer befreit.
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