Der Ratsbeschluss des SDIF zu dieser Angelegenheit wurde in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht. Im Rahmen der Entscheidung wurde unter Berücksichtigung des Neubewertungssatzes des Steuermethodengesetzes die Höhe der versicherten Einlagen und Beteiligungsfonds, die derzeit 200.000 TL beträgt, mit Wirkung zum Beginn des Kalenders 2023 auf 400.000 TL festgelegt Jahr.
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