Währungsgesicherte Türkische Lira (TL) Einlagen- und Beteiligungskonten können bis zum 31. Dezember 2023 eröffnet werden.
Der Präsidialbeschluss „Über die Änderung des Beschlusses zur Stützung von Einlagen und Beteiligungskonten gegen Wechselkurserhöhungen“ trat nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
In dem Antrag, der darauf abzielt, zur Finanzstabilität beizutragen, das Sparen in TL zu fördern und TL-Investoren zu schützen, wurde die Frist für die Eröffnung von devisengeschützten Einlagen- und Beteiligungskonten in Türkischen Lira (TL) auf den 31. Dezember 2022 festgelegt.
Mit der Änderung können die betreffenden Konten bis zum 31. Dezember 2023 eröffnet werden.
(AA)
T24