Die Frist für die Umschuldung der Steuerschulden rückt näher

Die Antragsfrist für die Steuerschuldensanierung endet am 3. Juli und die erste Ratenzahlungsfrist für Schulden endet am 31. Juli. Alle unbezahlten Steuern und sonstigen Schulden gegenüber dem Finanzamt können umstrukturiert werden.

Als Frist für die Umschuldung der Steuerschulden wurde der 31. Mai angekündigt, dann aber verlängert.

Durch die Entscheidung des Präsidenten wurde die Antragsfrist für die Umstrukturierung um einen Monat bis zum 30. Juni und die erste Ratenzahlungsfrist um einen Monat bis zum 31. Juli verlängert.

Da der 30. Juni 2023 mit dem Feiertag zusammenfällt, wurde als Bewerbungsschluss der 3. Juli 2023 bekannt gegeben.

Was deckt es ab?

Mit dem besagten Gesetz;

Zahlung der Schulden, die durch Aktualisierung des D-PPI-Verhältnisses (Inlandsproduzentenpreisindex) berechnet werden, anstelle aller nicht gezahlten Steuern und anderen Schulden gegenüber dem Finanzamt sowie der damit verbundenen Verzögerungserhöhung und Zinsen,

Streichung aller steuerlichen Strafen (Steuerverluststrafe),

Streichung von 50 % der Unregelmäßigkeiten und besonderen Unregelmäßigkeitsstrafen, die nicht von der Steuerbemessungsgrundlage abhängen,

Zahlung der Schuld, berechnet durch Aktualisierung des D-PPI-Satzes anstelle des Originals der unbezahlten Kraftfahrzeugsteuer (MTV) und der damit verbundenen Verzugserhöhung und Verzugszinsen,

Zahlung der durch Aktualisierung des D-PPI-Verhältnisses berechneten Schuld anstelle aller Verkehrsstrafen und anderer Verwaltungsstrafen sowie der damit verbundenen Zinsen, Verspätungszinsen und Verspätungserhöhung,

Möglichkeit, die Originale der Bildungs- und Beitragsdarlehensforderungen zu begleichen, ohne Forderungen wie Fälligkeitstermine und Verzögerungserhöhung, D-PPI-Preis und Koeffizientenpreis in der Mitte des 9. November 2022 zu berechnen,

Beilegung von Streitigkeiten (im Zusammenhang mit Steuerbescheiden, Steuerstrafen, Bußgeldern usw.)

Strukturierung von Forderungen, deren Steuerprüfungs- und Bewertungsprozesse laufend sind,
Für die Steuerzahler, die die Steuerbemessungsgrundlage und die Steuer für die Jahre 2018–2022 erhöht und die Vorschriften erfüllt haben, wird keine Steuerprüfung und -veranlagung durchgeführt.
Auszahlung der strukturierten Beträge in bar oder in monatlichen Raten bis maximal 48 Monate,

Gewährung eines Rabatts von 90 % auf den anhand des D-PPI-Verhältnisses berechneten Betrag bei Barzahlungen,
Bei Vorauszahlung von Verkehrsstrafen und anderen Verwaltungsstrafen 25 % Rabatt auf die ursprünglichen Strafen,

Zahlung der auf der Grundlage der Steuerbemessungsgrundlage und/oder Steuererhöhung berechneten Steuern in maximal 12 gleichen Raten in bar oder monatlichen Überweisungen,

Werden alle aufgrund der Steuerbemessungsgrundlage und/oder Steuererhöhung anfallenden Steuern innerhalb der ersten Ratenzahlungsperiode im Voraus bezahlt, wird auf diese Steuern ein Rabatt von 10 % gewährt,
Geschäftsunterlagen (Kassenbestand, Forderungen gegenüber Partnern, Waren, Einrichtungsgegenstände usw.) ohne Vertragsstrafe und Zinsen mit der tatsächlichen Situation in Einklang bringen,

Straflose und zinslose Erklärung für nicht deklarierte Einkünfte und Gewinne ohne Reue oder Natur,

Zahlung umstrukturierter Schulden per Kreditkarte abgestimmter Banken,

Die Genehmigung zur Fahrzeugkontrolle wird innerhalb der Ratenzahlungsfrist erteilt, sofern für jedes Fahrzeug im Rahmen des Gesetzes mindestens 10 % der Kfz-Steuer, der Verwaltungsstrafen des Fahrzeugs und des Mautpreises gezahlt werden.

Es wurden wertvolle Möglichkeiten und Annehmlichkeiten eingeführt, um die Zahlung zu erleichtern, auf der Grundlage, dass diejenigen, die ihre Fahrzeuginspektion nicht bis zum 30.9.2023 durchführen lassen haben.

T24

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