Die Frist für die Einreichung der jährlichen Einkommensteuererklärung wurde bis zum 5. April verlängert

Die Frist für die Einreichung der jährlichen Einkommensteuererklärungen und die Zahlung der auf diese Erklärungen anfallenden Steuern wurde bis Mittwoch, den 5. April, verlängert.

Laut der Ankündigung auf der Website der Revenue Management Presidency wurde beschlossen, die Fristen für die Einreichung der jährlichen Einkommensteuererklärungen für das Kalenderjahr 2022, die bis Ende 31. März eingereicht werden sollten, und die Zahlungsfristen zu verlängern für die auf diese Steuererklärungen aufgelaufenen Steuern bis Ende Mittwoch, den 5. April.

Darüber hinaus wurde beschlossen, die Abgabefrist für „Form Ba“- und „Form Bs“-Meldungen für den Zeitraum 2023/Februar, die bis zum 31. März eingereicht werden sollen, bis Ende Freitag, 7. April, zu verlängern.

Die Frist zum Erstellen und Signieren der E-Ledger, die von den an der Anwendung des elektronischen Ledgers Beteiligten erstellt und signiert werden müssen, wurde für die hochzuladenden Electronic-Ledger-Zertifikate bis Ende Freitag, den 7. April, verlängert an das Information Process System der Revenue Management Presidency. (AA)

T24

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