Die Entscheidung des Präsidenten über die Verlängerung der Antrags- und ersten Ratenzahlungsfristen im Gesetz Nr. 7440 über die Umstrukturierung bestimmter Forderungen und die Änderung bestimmter Gesetze wurde in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht. Demzufolge; Die Antragsfrist für die Umschuldung gegenüber dem Staat wurde bis zum 30. Juni (einschließlich dieses Datums) verlängert. Die Frist für die Zahlung der ersten Schuldenrate wurde bis zum 31. Juli (einschließlich dieses Datums) verlängert.
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