Die Entscheidung des Staatsrates, die Ausschreibung in der Cleopatra-Bucht abzusagen

Der Naturpark Cleopatra Bay in der Tourismusregion Tekirova im Bezirk Kemer wurde im Rahmen der Ausschreibung am 30. Mai 2018 von der Generaldirektion Naturschutz für 29 Jahre mit einer Jahresmiete von 505.000 Lira an die aus drei Unternehmen bestehende Tochtergesellschaft vermietet und Nationalparks. Anwaltskammer Antalya, Architektenkammer Antalya Zweigstelle und Einwohner von Tekirova, Master-Entwicklungsplan im Maßstab 1:5000 und Implementierungs-Entwicklungsplan im Maßstab 1:1000 ohne den am 6. April 2018 genehmigten „Tekirova-Naturpark-Entwicklungsplan“ für die Annullierung der Ausschreibung in der Bucht, zu der auch Bauarbeiten gehören. Er reichte Klage beim Verwaltungsgericht ein. In der Petition wurde gefordert, dass der am 6. April 2018 genehmigte Entwicklungsplan für den Naturpark Tekirova, der die Kleopatra-Bucht für den Bau freigab, zunächst ausgesetzt und am Ende des Verfahrens annulliert werden sollte. In der Petition wurde festgestellt, dass das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, das den Plan erstellt hatte, nicht befugt sei, den Bau zu genehmigen.

BUNGALOV-VILLEN SIND IN PLANUNG

Das Gericht beschloss im April, die Ausführung der Ausschreibung in der Bucht auszusetzen, bei der 100 bis 300 Quadratmeter große Villen unter dem Namen Bungalow gebaut und der angemessene Teil in Betrieb genommen und für die Öffentlichkeit geschlossen wurden. Die Annullierung wurde angeordnet.

BESCHWERDE ABGELEHNT

Die Beklagten, die die Entscheidung des 3. Verwaltungsgerichts von Antalya beim regionalen Verwaltungsgericht Konya, dem Berufungsgericht, eingereicht hatten, wurden aufgefordert, die Aufhebungsentscheidung aufzuheben. Das 2. Verwaltungsgericht der Region Konya entschied, den Antrag abzulehnen, mit der Begründung, dass der Teil der Entscheidung, der auf die Aufhebung abzielte, dem Gesetz und der Art und Weise entsprach und dass die im Zusammenhang mit der Berufung vorgebrachten Argumente als nicht ausreichend angesehen wurden die Aufhebung dieser Entscheidung zu beantragen. Das beklagte Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und die Streithelfer legten diesmal beim Staatsrat Berufung ein, um die Entscheidung des Berufungsgerichts aufzuheben. Die 6. Kammer des Staatsrates entschied endgültig, die Berufung zurückzuweisen und die Entscheidung der 2. Verwaltungssacheabteilung des regionalen Verwaltungsgerichts Konya aufrechtzuerhalten.

„DIE MENSCHEN UND LEBEN IN DER UMGEBUNG HABEN GEWINNT“

In der Erklärung der Antalya-Zweigstelle der Architektenkammer heißt es, dass der Gewinner in der Kleopatra-Bucht in Tekirova die Menschen und Lebewesen seien, die in der Gegend leben. In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die Entscheidung, Tekirova Cleopatra Bay, ein Elite-Naturmodul mit dem Status eines Naturparks, aus Profitgründen zu errichten, von der Justiz endgültig aufgehoben wurde. Folgendes wurde festgestellt:

„Im Namen unseres Volkes und der in der Region lebenden Lebewesen erwarten wir, dass die Entscheidung, den Baubeschluss für die antike Stadt Antalya Phaselis, die eine archäologische und natürliche Stätte ersten Grades innerhalb der Grenzen des Nationalparks ist, aufzuheben, wenn das Gerichtsverfahren noch anhängig ist und das Gericht, das den Fall verhandelt, beschlossen hat, die Vollstreckung auszusetzen.“ (DHA)

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