Das Landwirtschaftsversicherungsgesetz Nr. 5363 wurde vom Parlament verabschiedet und am 21. Juni 2005 im Amtsblatt veröffentlicht, mit dem Ziel, einen wertvollen Teil der Risiken abzusichern, die den Agrarsektor in der Türkei bedrohen und die bisher nicht versichert werden konnten Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft sowie zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der Agrarversicherung auf staatlicher Basis in Kraft getreten. Gemäß dem 15. und 16. Element des Agrarversicherungsgesetzes Nr. 5363 überträgt der Agrarversicherungspool einige seiner Risiken, indem er Vereinbarungen mit in- und ausländischen Rückversicherungsunternehmen trifft.
Im Rahmen von TARSİM werden vom Staat zwei verschiedene staatliche Stützpunkte bereitgestellt. Der erste ist der „Premium-Support“, der mit 50 bis 67 Prozent in Anspruch genommen wird und einen wertvollen Beitrag zum System leistet. Eine zweite Unterstützung bietet der Staat mit „Excess Damage Support“. Mit dem Ziel, die von TARSİM übernommenen Risiken zu übertragen, werden Rückversicherungen auf dem nationalen und internationalen Versicherungsmarkt beschafft. Bietet Regierungsüberschussbasis für unzustellbare Teile.
Darüber hinaus wurde jedes Jahr die Entscheidung des Präsidenten über die Grundlage für vom Staat zu begehenden übermäßigen Schaden veröffentlicht, und die Entscheidung trat am 1. Januar 2023 in Kraft.
Andererseits wurde der Beschluss des Präsidenten über die Änderung des Beschlusses über die Unterstützungszahlung für den Fall, dass landwirtschaftliche Werke in lizenzierten Lagern aufbewahrt werden, die im Rahmen des Gesetzes über die lizenzierte Lagerung landwirtschaftlicher Werke Nr. 5300 betrieben werden, im Amtsblatt veröffentlicht und in Kraft getreten.
Mit der Änderung hat das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft beschlossen, den Erzeugern/Erzeugerorganisationen, die ihre Werke an zugelassene Lager liefern, bis 2024 eine Grundlage für Miet-, Transport- und Analysepreise zu geben, um sicherzustellen, dass die Erzeuger die Möglichkeit dazu haben gesunde und versicherte Lager haben und ihre Werke nicht während der Erntezeiten bei niedrigen Preisen entsorgen müssen.
Hinzu kommt, dass die landwirtschaftlichen Verkaufsgenossenschaften, die im Rahmen des Gesetzes Nr. 4572 über landwirtschaftliche Verkaufsgenossenschaften und -verbände gegründet wurden, mit der Breite ihrer Betriebsgebiete und Wetten eine wertvolle Stellung im Handel und in der Landwirtschaft unseres Landes einnehmen von Erzeugerpartnern und deren Beitrag zur Produktion wurden die genannten Organisationen auch im Rahmen von Licensed Warehouse Supports einbezogen.
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