Die Darlehens- und Hilfsmaßnahmen für Pressemitarbeiter haben sich geändert

Der Beschluss der Generalversammlung über geliehene Gelder und Hilfen im Bereich der Pressewerbung wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Gemäß dieser Entscheidung hat die Pressewerbeagentur den Darlehensbetrag für Personen, die in der Presse tätig sind, auf geistige oder körperliche Weise, auf 12.000 türkische Lira erhöht, mit einer Rückzahlungsfrist von einem Jahr. Die heutige Ausgabe des Amtsblatts enthält den Beschluss der Generalversammlung über geliehene Gelder und Hilfen der Institution. Dieser Beschluss legt die Modalitäten und Bedingungen für die Kreditvergabe sowie die Unterstützung von Personen fest, die in der Presse arbeiten. Gemäß diesem Beschluss wird Kreditgeld an Personen vergeben, die in verschiedenen Bereichen der Presse tätig sind, darunter Nachrichtenagenturen, Zeitungsverleger, Behörden für offizielle Ankündigungen und Anzeigen, Gewerkschaften und Presseverbände. Kreditnehmer müssen mindestens zwei Jahre lang in ihrem Beruf tätig gewesen sein, dürfen keine anderen Arbeiten ausüben und ihre Gehälter dürfen nicht abgetreten oder gepfändet werden. Darlehensnehmer müssen zudem einen Bürgen mit ähnlichen Qualifikationen benennen. Die Höhe des Darlehens, das von der Pressewerbeagentur gewährt wird, beträgt 12.000 türkische Lira mit einer Rückzahlungsfrist von einem Jahr, während verheirateten oder kinderbetreuenden Personen ein Darlehen von 15.000 Lira gewährt werden kann, sofern dies nachgewiesen wird. Im Falle von Naturkatastrophen kann der Schuldenbetrag verdoppelt und die Rückzahlungsraten um bis zu 6 Monate verschoben werden. Um finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen Personen mindestens 10 Jahre in der Pressebranche gearbeitet haben und weiterhin arbeitsunfähig oder verstorben sein. Die finanzielle Unterstützung beträgt 6.000 türkische Lira und wird einmal jährlich gewährt. Sterbegeld kann an Ehepartner und Kinder von verstorbenen Pressevertretern gezahlt werden, wobei der Betrag 9.000 türkische Lira beträgt. Die Inanspruchnahme von Hilfe durch Personen in der Presse erfordert eine entsprechende Dokumentation durch eine Solidaritätsstiftung oder eine von der Geschäftsleitung ausgestellte Urkunde. Zudem müssen Pressevertreter nachweisen, dass ihr monatliches Nettoeinkommen weniger als drei Viertel des Nettogrundpreises beträgt.

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