MİTHAT YURDAKUL Ankara –Nach der Festlegung der Rentenerhöhung im Jahr 2023 wurden die Mindestrenten für die Begünstigten der Verstorbenen klar.
Demzufolge;
Todesfallrenten, die vor 2006 gezahlt wurden, als das Sozialversicherungs- und allgemeine Krankenversicherungsgesetz in Kraft trat, und von ihren Angehörigen zu erhaltende Renten für diejenigen, die während des Bezuges einer Rente vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ums Leben gekommen sind; Es wird nicht weniger als 1.792 Lira für die monatliche Rate von 30 Prozent, 2.000 688 Lira für die monatliche Rate von 45 Prozent, 3.000 585 Lira für die monatliche Rate von 60 Prozent und 4.000 895 Lira für die monatliche Rate von betragen 80 Prozent.
Renten, die an die Begünstigten von Versicherten gezahlt werden, die während der Arbeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes verstorben sind, und an die Begünstigten von Personen, die während des Bezugs einer Rente nach dem Gesetz verstorben sind; Sie wird auf mindestens 1.791 Lire für die monatliche Rate von 30 Prozent, mindestens 2.000 Lira für die monatliche Rate von 45 Prozent, mindestens 3.000 582 Lira für die monatliche Rate von 60 Prozent und mindestens 4.000 Lira festgesetzt 888 Lira für die monatliche Rate von 80 Prozent. .
Die Renten, die an die Begünstigten der Versicherten gezahlt werden, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes verstorben sind; Es werden mindestens 1.366 TL für die monatliche Rate von 30 Prozent, mindestens 2.000 49 Lira für die monatliche Rate von 45 Prozent, mindestens 2.000 732 Lira für die monatliche Rate von 60 Prozent und mindestens 4.000 Lire angewendet 553 Lira für die monatliche Rate von 80 Prozent. .
Sterbegeld 2054 TL
Darüber hinaus wird der anzuwendende Fortschreibungskoeffizient bei den Renten, die an Versicherte zu zahlen sind, die nach dem 1. Januar 2023 für die Privatbranche und dem 15. Januar 2023 für den öffentlichen Dienst eine Zuteilung beantragen, mit 64,27 Prozent berücksichtigt. Bei den zu bindenden Einkommen aus der Arbeitsunfall- und Berufskrankheitenversicherung, deren letzter Kalendermonat Januar-Dezember 2023 ist, beträgt das zu bindende Einkommen bei Pflegebedürftigkeit des Versicherten nicht weniger als 8 Tausend 506 TL. Im Zusammenhang mit dem Putschversuch vom 15. Juli wurde der zu zahlende Pflegebetrag für das Jahr 2023 auf 17.000 13 TL für diejenigen festgelegt, die eine Dienstunfähigkeitsrente erhielten und so behindert waren, dass sie die erforderlichen Bewegungen nicht ausführen konnten ohne die Hilfe und Unterstützung des Vielfraßes zu leben. Das für 2023 vorgesehene Sterbegeld wurde auf 2.000 54 TL festgesetzt.
Andererseits wird die Summe der Büro- und Vertretungsentschädigungen, die den Leitern der Großstadtgemeinden für dieses Jahr gezahlt werden, 10.407 Lire betragen.
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