Die Einzelheiten der Grundpreisunterstützung, die auf 500 Lira erhöht wurde, sind klar geworden. Auch wer Pflegekräfte und Tagelöhner zu Hause beschäftigt, profitiert von der Grundpreisförderung, die für 6 Monate gilt.
Nach der Erhöhung des Mindestlohns auf 11.402 Lira (brutto 13.414 Lira) wurde die Grundpreisunterstützung von 400 Lira mit Wirkung vom 1. Juli auf 500 Lira erhöht. Die dem privaten Sektor gewährte Mindestpreisbasis wird im Juli, August, September, Oktober, November und Dezember für Arbeitnehmer angewendet, deren langfristige Versicherungszweigentscheidungen im Rahmen der SSK angewendet werden.
Es ist keine Bewerbung bei SSI erforderlich
Den Nachrichten von Sabah zufolge muss das Unternehmen keinen Antrag bei SSI stellen, um von der Unterstützung zu profitieren. Die Verstärkung variiert je nach Anzahl der vom Chef beschäftigten Arbeiter. Es wird nicht an Personen gewährt, die nach der Pensionierung als Versicherte im Rahmen der Sozialversicherungszulage oder als Teilversicherte, wie z. B. Lehrlinge und Praktikanten, tätig sind.
In diesem Jahr erhalten diejenigen, die ein Geschäftsdokument bei SGK eröffnet haben, erstmals eine Grundpreisunterstützung in der Höhe, die sich aus der Multiplikation der Gesamtzahl der Prämienzahlungstage aller angemeldeten Versicherten mit 16,66 Lira ergibt, unabhängig vom Grundpreis Leistungspreis. Die zu leistende Unterstützung erfolgt nicht in bar, sondern wird von dem Betrag abgezogen, den die Chefs zahlen.
Wer wird nicht davon profitieren?
Diejenigen, die nicht versichertes Personal beschäftigen, diejenigen, bei denen festgestellt wird, dass sie falsche Versicherungserklärungen abgegeben haben, und diejenigen, die der SSI Prämien, Verwaltungsstrafen und Verzögerungserhöhungen schulden, können nicht von der Grundpreisunterstützung profitieren.
T24