Durch die Veröffentlichung im Amtsblatt wurde der höchste monatliche Vertragszins für Kreditkarten auf 4,25 Prozent angehoben. Am 6. April wurde im Amtsblatt eine Entscheidung getroffen, die eine Änderung der Erklärung zu den Höchstzinssätzen für Kreditkartenprozesse beinhaltete. Folglich wurde der maximale monatliche Vertragszinssatz für Kreditkartenvorgänge (ausgenommen Bargeldabhebungs- und -nutzungsvorgänge) von 3,66 Prozent auf 4,25 Prozent erhöht.