Der Spielraum erweitert sich in der zinslosen Wirtschaft

MİTHAT YURDAKUL Ankara –Dem Vorschlag zufolge können untergeordnete Finanzinstitute neben dem Bankwesen auch in Bereichen wie Versicherungen, Immobilien und Sozialfinanzierungen tätig sein.

Sie können Beteiligungen gründen

Im Zusammenhang mit dem Vorschlag zur Regelung der Bereiche Partizipationsbanken, subsidiäre Kapitalmärkte, Versicherungen und Sozialfinanzierung wurde die Definition der subsidiären Finanzierung vorgenommen als „keine Zinsen, keine Ignoranz, kein Glücksspiel, keine risiko- und verantwortungsabhängigen Vorteile und keine Tätigkeit in angemessene Bereiche“.

Dem Vorschlag zufolge sollen auch untergeordnete Finanzinstitute in den Bereichen Immobilien, Waren, Dienstleistungen und Leasing tätig sein können. Verbundene Finanzinstitute können eine Holding bilden, indem sie zu einer Mitte kommen. Mit dem Vorschlag wird die Association of Affiliate Banks neu organisiert und in Association of Affiliate Financial Institutions of Turkey umbenannt.

7-Personen-Board

Dem Vorschlag zufolge soll ein Affiliate Financial Standards Specialized Council eingerichtet werden. Der Rat bestimmt die Grundlagen der Subsidiaritätsfinanzierung, bereitet eine allgemeine Stellungnahme vor und bewertet die Einhaltung der Finanzinstitute mit den Subsidiaritätsfinanzierungsgrundlagen.

In der 7-köpfigen Delegation zusätzlich zu dem vom Präsidenten ernannten Mitglied; Es wird jeweils einen Vertreter des Präsidiums für religiöse Angelegenheiten, des Obersten Rates für religiöse Angelegenheiten, der BRSA, der CMB, der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für Versicherungen und private Renten, der Vereinigung angeschlossener Finanzinstitute der Türkei und der Zentralbank geben.

Staatsangehörigkeit

BeteiligungFinanzenVorstand
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