„Der Gebrauchtpreis darf den Preis des Neuwagens nicht übersteigen“

Um andererseits exorbitante Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu verhindern, wurde die am 1. Juli 2022 in Kraft getretene Regelung „6 Monate und 6.000 Kilometer“ um weitere 6 Monate verlängert. Darüber hinaus werden Maßnahmen ergriffen, um die überhöhten Preise bei Gebrauchtwagenanzeigen im Internet zu beseitigen.

In der Erklärung des Handelsministeriums, in der die Stellungnahmen der Automobilabteilung berücksichtigt wurden, wurden in der Abteilung eine Reihe neuer Maßnahmen ergriffen und Folgendes festgestellt:

„Die Umsetzungsfrist der Verordnung bezüglich der Beschränkung „6 Monate und 6.000 Kilometer“, die angesichts des übermäßigen und exorbitanten Preisanstiegs in der Automobilbranche, der Lagerhaltung und einiger unlauterer Geschäftspraktiken als vorteilhaft angesehen wird, wurde um verlängert 6 Monate bis zum 1. Januar 2024. Alle Einzelverkäufe, die als kommerzielle Aktivitäten gelten, werden von unserem Ministerium im Rahmen der Beschränkungsverordnung „6 Monate bis 6.000 Kilometer“ regelmäßig überprüft und bei Verstößen gegen die Gesetzgebung werden gegen diese Verkäufer Verwaltungsstrafen verhängt .

75 Millionen TL Geldstrafe

Im Rahmen der Lagerhaltungspraktiken wurde in den Jahren 2021 und 2022 eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 8,2 Millionen TL gegen 15 Vertragshändler verhängt, und im Mai wurde eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 17,8 Millionen TL gegen 4 Vertragshändler verhängt, die nachweislich die Lagerhaltung erschwerten Verbrauchern wurde der Zugang zu Null-Kilometer-Fahrzeugen verwehrt. Es wurde festgestellt, dass eine Verwaltungsstrafe von 49 Millionen TL gegen 10 autorisierte Händler verhängt wurde, die sie nachweislich zum Kauf von Zubehör gezwungen hatten, und sagte: „Aufgrund der Kontrollen der Lagerhaltungsaktivitäten wurde die Der Unfair Price Valuation Council hat beschlossen, bisher eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 75 Millionen 171 Tausend 360 TL zu verhängen.“

Staatsangehörigkeit

6 MonateMillionenPreisStrafe
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