Der Ausschuss zur Festlegung des Mindestpreises wird am 13. Juni zusammentreten, um den mittleren Erhöhungssatz für den Mindestpreis zu besprechen.
Am 13. Juni beginnt der Prozess zur neuen Grundpreiszahl, der direkt mehr als 7 Millionen Arbeitnehmer und indirekt alle Bürger betrifft.
Die Delegation von TÜRK-İŞ, die die Personalsektion vertritt, und die Delegation der Türkischen Konföderation der Chefgewerkschaften (TİSK), die die Chefsektion vertritt, werden an dem Treffen teilnehmen, das vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit ausgerichtet wird.
Der aktuelle Mindestpreis beträgt 8.000 506 Lira netto
Der Mindestpreis beträgt brutto monatlich 10.000 8 Lira für einen Arbeitnehmer, 8.000 506 Lira und 80 Kuruş netto, wenn Steuern und Abzüge abgezogen werden.
Die Gesamtkosten des Mindestpreises für den Chef betragen 11.759 Lira und 40 Cent für einen Mitarbeiter. 10.000 8 Lira davon sind der Bruttogrundpreis, 1551 Lira 24 Cent für die Sozialversicherungsprämie, 200 Lira 16 Cent für die Arbeitslosenversicherung des Arbeitgebers. (AA)
T24