Datumsverlängerung für KKM mit Fremdwährungsumrechnung

Das Datum für die Verlängerung von wechselkursgeschützten Einlagen (KKM) in Fremdwährung wurde bekannt gegeben. Ab dem 31. März 2024 können echte Privatpersonen mit Wohnsitz im Inland ihre Fremdwährungsdepots und Fremdwährungsbeteiligungsfondskonten bei Banken in türkische Lira umwandeln. Mitteilungen über die vom CBRT vorgenommenen Änderungen in den Erklärungen zur Unterstützung der Umwandlung in türkische Lira wurden im Amtsblatt veröffentlicht. Im Rahmen des KKM können im Inland ansässige natürliche Personen ab dem 31. März 2024 ihre Gold-, Dollar-, Euro- und britischen Pfund-Fremdwährungsdepots und Fremdwährungsbeteiligungsfondskonten bei Banken in türkische Lira (TL) umwandeln. Es gab keine Aktualisierungen zu den zuvor festgelegten Terminen der Salden, die als Grundlage für die Umstellung von Gold-, Fremdwährungsdepots und Beteiligungsfonds inländischer juristischer Personen auf TL-Termin- oder Beteiligungskonten herangezogen werden. Umrechnungsvorgänge in TL werden auf Wunsch der Kontoinhaber und basierend auf dem Umrechnungskurs durchgeführt.

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