Im Rahmen der Gebrauchtwagenverkaufsverordnung werden Kontrollen durch Notare, Inserate und direkt am Arbeitsplatz durchgeführt.
In der Erklärung des Handelsministeriums wurde über die Umsetzungsgrundsätze der vom Ministerium am 16. August erlassenen Verordnung über den Verkauf von Gebrauchtwagen informiert.
Dementsprechend kann die Vermarktung oder der Verkauf von Autos und Geländefahrzeugen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nur unter der Bedingung erfolgen, dass 6 Monate und 6.000 Kilometer seit dem Datum der Erstzulassung vergangen sind. Sofern diese Bedingung nicht erfüllt ist, erfolgt bis zum 1. Juli 2023 keine direkte oder indirekte Vermarktung und kein Verkauf.
Ausgenommen hiervon sind lediglich die Vermarktung und der einmalige Verkauf von vor dem 16.08.2022 auf den Gebrauchtwagen-Händler zugelassenen Personenkraftwagen und Landfahrzeugen durch diese Personen bis zum 15.09.2022.
Um die Umsetzung der Verordnung für alle natürlichen und juristischen Personen sicherzustellen, die Autos und Landfahrzeuge im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit verkaufen, unabhängig davon, ob sie über ein registriertes Unternehmen oder ein Zulassungsdokument oder ihren Haupttätigkeitsbereich verfügen, hat das Handelsministerium wird die Kontrollen ab dem 15. September 2022 belasten und für die festgestellten Rückschläge werden Verwaltungskontrollen durchgeführt und es wird eine Geldbuße verhängt.
Wer Personenkraftwagen und Geländewagen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mit oder ohne Zulassungsunterlagen verkauft, wird verpflichtet, spätestens 3 Tage vor jedem Verkauf ein Gutachten einzuholen und dieses Gutachten beim Notar beim Verkauf einzureichen. Diejenigen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden vom Handelsministerium mit einer Geldstrafe belegt.
Die Angabe des Kilometerstands des Fahrzeugs im Kaufvertrag ist obligatorisch.
Notare sind verpflichtet, die Angaben zum Kilometerstand während des Verkaufs in den Kaufvertrag aufzunehmen und die Erklärung der Angaben zum Kilometerstand des Käufers und des Verkäufers aufzunehmen, falls der Bewertungsbericht dem Notar nicht während des Kaufvertrags vorgelegt wird Verkauf.
Im Rahmen des in der Mitte des Handelsministeriums und der Notarvereinigung der Türkei unterzeichneten Protokolls werden alle landesweiten Verkaufsinformationen für gebrauchte Kfz-Grundstücke täglich an das Ministerium übermittelt. In diesem Zusammenhang können Fahrzeugverkaufsinformationen vom Ministerium überwacht und geprüft werden, und es wird möglich, ordnungswidrige Praktiken aufzudecken. Ab dem 15. September 2022 werden die Erstzulassungsdaten aller bei Notaren verkauften Fahrzeuge dem Ministerium mitgeteilt, und es wird möglich sein, die vor 6 Monaten ab dem Erstzulassungsdatum verkauften Fahrzeuge zu identifizieren.
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Mit der vom Handelsministerium erlassenen Verordnung, da die Vermarktung von Autos und Landfahrzeugen, die 6 Monate und 6.000 Kilometer ab dem Erstzulassungsdatum im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit nicht überschreiten, ebenfalls verboten ist, das Auto und der Geländewagen Bekanntmachungen auf den Bekanntmachungsseiten werden ebenfalls ab dem 15. September 2022, der Frist für den Umstellungsprozess, befolgt und festgestelltes Fehlverhalten geahndet.
Nach dem 15. September 2022 werden Arbeitsplatzkontrollen in 81 Provinzen durch die Handelsprovinzdirektionen durchgeführt und Autos und Landfahrzeuge, die innerhalb von 6 Monaten und 6.000 Kilometern ab dem Datum der Erstzulassung vermarktet (zum Verkauf angeboten) werden erkannt und für diese Aktivitäten werden Strafen verhängt. ( AA)
T24