Die für währungsgesicherte Festgelder (KKM) geltende Zinsobergrenze für die türkische Lira wurde aufgehoben. Der für diese Einlagenkonten anzuwendende Zinssatz wird zwischen Banken und Begünstigten frei und ohne Obergrenze festgelegt.
Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten und in Kraft getretenen Beschluss des Präsidenten wurde die Obergrenze des türkischen Lira-Zinssatzes für KKM-Festgeldkonten abgeschafft. Der Zinssatz für währungsgesicherte Einlagenkonten in türkischer Lira wird zwischen Banken und Begünstigten frei festgelegt. Mit der Verordnung soll die Nachfrage nach Finanzinstrumenten in türkischer Lira gesteigert, die Aktivität der Finanzmärkte sichergestellt, die Tiefe der Finanzmärkte erhöht und durch Aufrechterhaltung der Stabilität zur gesunden Entwicklung des Finanzsektors und der Volkswirtschaft beigetragen werden im Wechselkurs. Zuvor konnte auf Türkische-Lira-KKM-Einlagenkonten ein maximaler Zinssatz von 3 Punkten über dem Leitzins angewendet werden.
Gemäß dem neuen Beschluss wird der Mindestzinssatz für währungsgesicherte Konten dem Leitzins entsprechen, und es wird keine Zinsobergrenze geben. Banken hatten auch Forderungen nach der Abschaffung des Zinssatzes. Die Zinsobergrenze für Fremdwährungsumrechnungskonten wurde am 26. Januar aufgehoben.
Neuer Rekord im KKM
Die Vergrößerung des KKM geht weiter. Nach Angaben der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) stieg die Größe von KKM um 33 Milliarden TL und erreichte in der vergangenen Woche 1 Billion 672 Milliarden 833 Millionen TL. Mit diesen Zahlen setzte sich der wöchentliche KKM-Anstieg in der 10. Woche fort.
Gemäß einem anderen neuen Antrag, der neulich in Kraft getreten ist, können Unternehmen, die die Einfuhrgebühr bezahlt oder ihre Fremdwährungskredite zurückgezahlt haben, ihre Fremdwährungskonten mit einer Laufzeit von mindestens 1 Monat in KKM umwandeln. Am Ende der Laufzeit erhält der Inhaber des Türkischen Lira-Einlagenkontos das Kapital und die Zinsen, und dem Inhaber des Beteiligungskontos wird der Saldo des Beteiligungskontos am Ende der Laufzeit von der Bank ausgezahlt. Die Laufzeit des im Dezember 2021 gestarteten KKM-Antrags zur Kontrolle der Devisenbewegung wurde bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
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