Bußgeldforderung bei der Untersuchung der Informationspflicht bei WhatsApp

Um festzustellen, ob Meta Platform (Facebook), WhatsApp LLC und Madoka Turkey Bilişim Hizmetleri gegen den 6. Punkt des „Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs“ Nr. 4054 verstoßen haben, in Bezug auf die Verpflichtung, Informationen zu teilen, die WhatsApp-Benutzern übermittelt wurden die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde vom 11. Januar 2021. Eine Untersuchung wurde eröffnet. Außerdem wurde die Notwendigkeit des Teilens von WhatsApp-Daten eingestellt. Der Rat hat im Rahmen der Ermittlungen die mündlichen Verteidigungen der Unternehmensvertreter angehört. Vertreter von Meta- und Stakeholder-Unternehmen sowie Experten des Wettbewerbsausschusses nahmen an der Sitzung teil, die von Ratsvorsitzender Birol Küre geleitet wurde. Bei der von Birol Küre eröffneten Sitzung wurde die Stellungnahme des Untersuchungsausschusses verlesen.

BEENDIGUNG DER VERWALTUNGSBUSSGELD- UND DATENKOMBINATION ERFORDERLICH

In der Stellungnahme der Delegation zu den Ergebnissen der Prüfungsergebnisse hieß es: „Die wirtschaftliche Integrität von Facebook ist auf den Märkten für soziale Netzwerkdienste für persönliche Zwecke, Verbraucherverbindungsdienste und Online-Display-Werbedienste vorherrschend. Durch die Kombination der gesammelten Informationen Es verursacht eine Verschlechterung des Wettbewerbs, indem es die Aktivitäten seiner Konkurrenten auf den Märkten für individuell ausgerichtete soziale Netzwerkdienste und szenische Online-Werbedienste erschwert und Markteintrittsschwierigkeiten schafft, und verstößt daher gegen das 6. Element des Gesetzes Nr. 4054. Es ist notwendig eine Verwaltungsstrafe gemäß Artikel 16 Absatz 2 des Gesetzes und den Beschlüssen der „Verordnung über einvernehmliche Beschränkungen des Wettbewerbs, Harmonische Maßnahmen und Entscheidungen und zu verhängende Geldbußen im Fall des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung“ zu verhängen, dass es erforderlich ist, um den Verstoß zu beenden und am Markt zu handeln. Facebook, um sicherzustellen, dass Wettbewerb hergestellt wird; Die Zusammenführung der zu erhebenden Daten von Facebook-, Instagram-, WhatsApp- und Messenger-Diensten zu beenden und diese Informationen technisch zu trennen, die Verwendung der unter jedem Basisdienst erhaltenen Daten zu beenden, damit sie nur noch zur Optimierung des jeweiligen Basisdienstes verwendet werden können und die Online-Werbemarkt, der im Rahmen des One-to-One-Dienstes angeboten wird. Es wurde festgestellt und festgestellt, dass die im Rahmen jedes Basisdienstes erhaltenen Informationen in einer anderen Wissensdatenbank gespeichert werden sollten.

Nach der Verlesung der Stellungnahme der Delegation hörte sich der Rat die mündlichen Verteidigungen der Unternehmensvertreter an. Die Entscheidung über die Untersuchung wird voraussichtlich innerhalb von 15 Tagen bekannt gegeben. (DHA)

 

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