Bußgelder für irreführende Werbung beim Gebrauchtwagenverkauf

Das Handelsministerium kündigte an, dass eine Geldbuße für Fahrzeugwerbung verhängt wird, bei der vom Verkaufspreis Null abgezogen wird.

Das Handelsministerium hat nach der Einführung der Gebrauchtwagenverordnung eine Stellungnahme zu irreführender Werbung abgegeben.

Wir erinnern daran, dass bis zum 1. Januar 2024 die Vermarktung von gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen durch Werbung zu einem Preis vorgeschrieben ist, der über dem vom Hersteller oder Händler empfohlenen aktuellen Verkaufspreis liegt. Jegliche Werbung, die gegen diese Verordnung verstößt, wird von unserem Ministerium als Handel mit gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen akzeptiert und es kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 300.000 TL pro Anzeige gegen diejenigen verhängt werden, die diese Anzeigen schalten.‚ er sagte.

„Täuschende Werbung entdeckt“

Die Erklärung enthielt auch die folgenden Begriffe: „ Mit der Veröffentlichung der Verordnung wurde jedoch festgelegt, dass die Preise für Fahrzeuganzeigen durch Weglassen von Null auf den Anzeigenseiten eingegeben oder aktualisiert werden. Darüber hinaus erreichen die Nachrichten in den sozialen Medien über solche Anzeigen unser Ministerium.

Um die genannte Regelung zu umgehen, werden auch Werbungen dieser Art, die den Verbraucher täuschen und täuschen und nicht der Realität entsprechen, im Rahmen der Werbebeschränkung bezahlt, und unser Ministerium kann eine Verwaltungsstrafe verhängen auf diejenigen, die diese Werbung schalten. In diesem Zusammenhang hat unser Ministerium Treffen mit den Anzeigenplattformen abgehalten und seine Mitglieder im Rahmen dieser Einschränkung bei den Veröffentlichungseinträgen gewarnt und alle diesbezüglich erforderlichen Vorkehrungen getroffen.

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Im Rahmen der Bekämpfung von Lagerbewegungen und exorbitanten Preispraktiken in der Automobilabteilung wird unser Ministerium weiterhin alle möglichen zusätzlichen Maßnahmen ergreifen, um Praktiken zu beseitigen, die Verbraucherbeschwerden hervorrufen.“

Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wurde die Festlegung eines über dem Nulllistenpreis liegenden Gebrauchtwagenpreises bis zum 1. Januar 2024 verboten. Nach der Entscheidung wurde festgestellt, dass auf einigen Internet-Verkaufsseiten drei Nullen gelöscht und neue Preise geschrieben wurden.

T24

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