BRSA führte eine Befreiung von der Kreditbeschränkung in riskanten Strukturen ein

Der Rat für Bankenregulierung und -aufsicht (BRSA) hat im Zuge der städtischen Umgestaltung eine Befreiung von Kreditlaufzeiten für riskante Häuser beschlossen. In der Erklärung des BRSA wurden die folgenden Worte zum „Beschluss des Rates über die Umsetzung der Delegationsbeschlüsse Nr. 10655 und 10656 zu Wohnungsbaudarlehen vom 24. August 2023“ auf der Website des Rates veröffentlicht: „Bei der Bewertung von Wohnungseigentumsverhältnissen ist gemäß dem Verhältnis des im Beschluss Nr. 10656 ermittelten Höchstdarlehensbetrags vom 24. August 2023 zu den als Sicherheit dienenden Kosten und dem Risikograd des Hauses vorzugehen, der im Beschluss Nr. 10655 vom 24. August 2023 festgelegt wurde. Wenn sich herausstellt, dass ein Gebäude als riskant gemäß Gesetz Nr. 6306 zur Umgestaltung von katastrophengefährdeten Gebieten eingestuft oder zum Abriss vorgesehen ist, wird das betreffende Haus bei der Bewertung des Hausbesitzverhältnisses nicht berücksichtigt.“ (AA)

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