ANKARA Nationalität –Gemäß der neuen Anwendungsanweisung der Zentralbank gelten keine Beschränkungen für die Verwendung von Bargeldvorschüssen von Kreditkarten und Kontokorrentkonten.
Aus dem an die Banken versandten Brief geht hervor, dass Schmuckausgaben und Bargeldabhebungen mit Privatkreditkarten von der Wertpapierfazilität ausgenommen sind. Zusätzlich; Wohnungsbau, Landwirtschaft, Gewerbetreibende, KMU, Export- und Investitionskredite waren ebenfalls von der Wertpapiergründung ausgenommen. Mit der Entscheidung der Zentralbank wurde auch die Regelung aufgehoben, die den Einkauf von Schmuck einschränkte. Mit der in den vergangenen Tagen getroffenen Entscheidung wurde die Auflage eingeführt, dass für Bargeldabhebungen von Privatkreditkarten oberhalb des Limits eine Sicherheitsleistung in Höhe von 30 Prozent gelten muss. Mit dieser Entscheidung schränkten einige Banken ihre Bargeldvorauszahlungslimits ein und einige Banken schafften die Bargeldabhebung von ihren Kreditkarten ganz ab. Die Regelung bewirkte eine Rückbesinnung auf die Bürger, die ihren Bargeldbedarf durch Bargeldabhebungen deckten.
Die Entscheidung, Bargeldvorschüsse auf Kreditkarten einzuschränken, fiel, nachdem begonnen wurde, große Bargeldvorschüsse von einzelnen Kunden abzuheben, da dies eine zinsgünstige Kreditaufnahme ermöglichte.
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