Auch hier wurde der Bewertungssatz im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit der Bekanntgabe der Erzeugerinflationsdaten für Oktober stand fest, welcher Aufwertungssatz für die Erhöhung der Steuern, Strafen und Gebühren für 2023 zugrunde gelegt werden soll.

Der Bewertungszinssatz, der sich aus dem Zwölfmonatsdurchschnitt des inländischen Erzeugerpreisindex ergibt, wird mit 122,93 Prozent angesetzt.

Die Erklärung des Revenue Management Department, die den Neubewertungssatz enthält, wurde ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht.

 

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