Das Handelsministerium und die Informationstechnologie- und Verbindungsbehörde (BTK) arbeiteten bei der Überprüfung des Rechts von Passagieren aus dem Ausland zusammen, in 3 Jahren ein Mobiltelefon in das Land einzuführen, abgesehen von ihren eigenen Mobiltelefonen. Durch die mit dem von der BTK übertragenen Datennetz erstellte Abfragemaske wurde die Effektivität der Inspektions- und Kontrollprozesse bei der Einreise in das Land erhöht. Im Rahmen des Antrags, der seit dem 1. November umgesetzt wird, überprüft der diensthabende Mitarbeiter am Zolltor, ob das Mobiltelefon des Passagiers, außer dem Mobiltelefon für den persönlichen Gebrauch, unter die Ausnahmeregelung fällt. Mehr als 1 Steuerbefreiungsregel für Mobiltelefone in 3 Jahren gilt auch für Ausländer.
Während im Rahmen der Bemühungen um den Handyschmuggel durchschnittlich 30-35.000 geschmuggelte Handys beschlagnahmt werden, liegt die Gesamtzahl der mit Passagieren ins Land gebrachten Handys über der Freistellungsgrenze oder illegal außerhalb der Deklaration jetzt unbekannt.
Staatsangehörigkeit