Mit dem Prestige vom 1. September 2023 kann ein Vermieter oder Mieter keine Klage direkt einreichen, ohne sich an einen Mediator zu wenden, wenn er eine Klage einreichen möchte. Wie wird das Mediationssystem funktionieren? Der Immobilienspezialist Mustafa Hakan Özelmacıklı, der sich zu diesem Thema äußerte, verwendete die folgenden Worte:
„Der Antrag wird bei den Schlichtungsstellen in den Gerichtsgebäuden gestellt. An Orten, an denen es keine Geschäftsstelle gibt, wird sie von der Kanzlei des Amtsgerichts durchgeführt.
‚ANSPRUCH GEFUNDEN 42 TAUSEND‘
Insbesondere die Regelung der Mediation als Voraussetzung eines Rechtsstreits hat im Immobilienrecht einen großen Stellenwert. Allein im Jahr 2022 beliefen sich die bei Zivilgerichten eingereichten Klagen auf Beseitigung der Beteiligung auf 42.000.
Fälle für die Evakuierung der gemieteten mehr als 32.000. Mietklagen erreichten ebenfalls rund 21.000. Betrachtet man die beklagten und klagenden Parteien, betrifft mehr als die doppelte Summe davon einen Bürger.
Insbesondere bietet die Neuregelung die Möglichkeit, viele Streitigkeiten leichter zu lösen, wie zB Mietfestsetzungsklagen, Mieträumungsklagen, Streitigkeiten aus dem Wohnungseigentumsrecht.
ACHTUNG 1. SEPTEMBER 2023!
Ein wichtiger Aspekt sollte hier hervorgehoben werden. Mit Prestige vom 1. September 2023 wird Schlichtung angestrebt. Die Vermittlung einer Mediation ist in laufenden und laufenden Fällen nicht verpflichtend.
„KNAHME ZU 50 PROZENT EINVERSTANDEN“
Der Mediator ist in diesem Prozess nicht der eigentliche Entscheidungsträger. An dieser Stelle lösen die Parteien die Streitigkeiten jedoch selbst im Konsens. Wenn wir uns die Analyserate der Streitigkeiten ansehen, die zuvor an das Mediationssystem übergeben wurden, zeigt sich, dass in unserem Land etwa 50 Prozent der Einigung erzielt wurden.
‚KLAR IN 4 WOCHEN‘
Daher sind diese Wege eigentlich eine Analyseformel des Konflikts. Es ist das gebräuchlichste und am besten anwendbare. Die Dauer ist viel schneller. Innerhalb einer Frist von ca. 4 Wochen können die Parteien die Einigungs- und Uneinigkeitssituation klären.
„CLOCKED FALL KANN BEWERTUNG FINDEN“
Einzelpersonen können persönlich oder über ihre Anwälte an den Sitzungen teilnehmen. Wenn die Parteien jedoch keine Einigung erzielen können, können sie eine Klage einreichen, indem sie sich an das Gericht wenden. Aus dieser Sicht lassen sich prozessuale Fristen, insbesondere bei Mieter- und Vermieterstreitigkeiten, relativ schnell klären. Wenn die Parteien am Ende Kompromisse eingehen wollen, verschafft ihnen das Mediationssystem einen Vorteil.
WIE HOCH SIND DIE VERMITTLUNGSPREISE?
Für Anträge bei der Schlichtungsstelle wird kein Zufallspreis erhoben. Können sich die Parteien im Schlichtungsgespräch nicht einigen, wird der Preis für 2 Stunden aus dem Haushalt des Justizministeriums übernommen.
Im Falle einer Vereinbarung wird der Preis von den Parteien zu gleichen Teilen gezahlt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Es gilt ein Vermittlungsgrundsatz. Ich gebe ein Beispiel entsprechend der Art dieses Falles. Bis zu den ersten 100.000 TL werden 6 Prozent als Vermittlungspreis berechnet. Diese variieren auch je nach Fallart und Preis der Parteien.
WAS PASSIERT, WENN DIE ENTSCHEIDUNGEN DES MEDIATORS NICHT BEFOLGT WERDEN?
Können sich die Parteien nicht einigen, wird ein Streitbericht erstellt. Dieser Bericht wird von den Parteien unterschrieben und das Dokument der Schlichtungsstelle vorgelegt. Den Parteien wird jeweils eine Kopie ausgehändigt. Das Gericht setzt den Fall fort, indem es dieses Protokoll einsieht. Ohne Mediationsantrag können die Parteien nicht ablehnen.
Kommen die Parteien jedoch nach Bestellung des Mediators nicht zur Sitzung oder kommt eine der Parteien nicht und die andere nicht, wird der Streitbericht erstellt. Wird die hier getroffene Entscheidung nicht befolgt, ist eine Versöhnung erreicht. Die Vollstreckung der Entscheidung kann beantragt werden.
In diesem Zusammenhang steht die Entscheidung im Einklang mit der Entscheidung des Gerichts am Ende des Verfahrens und wird stichhaltig.
„GEWINNER UND VERLIERER ZAHLEN GLEICHE PREISE“
Stimmen die Parteien mit dem Mediator überein, wird der Mediationspreis von den Parteien zu gleichen Teilen gezahlt. Wenn sie sich nicht einigen können, zahlen sie keinen willkürlichen Preis. Mit anderen Worten, Gewinner und Verlierer zahlen den Preis gleichermaßen.
„WIR BEZAHLEN IHNEN, DASS SIE NACH 2 STUNDEN SIND“
Nach dem Schlichtungsantrag werden die Parteien eingeladen und zu diesem Zeitpunkt wird eine Schlichtungsfrist im Allgemeinen mit 3 Wochen oder 1 Monat mit einer zusätzlichen Frist von 1 Woche akzeptiert. Das Gespräch kann maximal 4 Wochen dauern. Nachdem der Preis 2 Stunden überschreitet, zahlen sie den Vermittlerpreis selbst.
Es gibt auch andere Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Parteien. Vor der Einreichung einer Klage wird die Regel der Anwendung eines Mediators gesucht. Hinzu kommen Elemente wie das Nachbarrecht und das Wohnungseigentumsrecht. Beispielsweise kann eine Wohnungsverwaltung Probleme mit den Eigentümern haben. Angenommen, Sie haben ein gemeinsames Platzproblem. Es gibt Probleme wie Abgaben und ähnliches, die sich aus dem Wohnungseigentumsrecht ergeben. Auch verwandte Prozesse werden in die Auswahl der Mediation einbezogen. Vermutlich können auch nach diesem System auf Immobilien spezialisierte Gerichte eine wertvolle Voraussetzung sein.
So wie es Verbrauchergerichte und Handelsgerichte gibt, werden an dieser Stelle in Zukunft vermutlich auch Immobilienfachgerichte ins Gespräch kommen.“
Staatsangehörigkeit