An der Börse wird die Upper-Step-Regel bei Leerverkäufen nun in zwei Nennern angewendet

Borsa İstanbul AŞ gab bekannt, dass die Regel der oberen Stufe bei Leerverkaufsprozessen ab heute für die Aktien von İş Gayrimenkul Yatırım İştiraki AŞ und Türkiye Sınai Kalkınma Bankası AŞ gelten wird.

In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass derzeit Leerverkäufe für die Aktien des BIST 50 Index möglich sind.

In diesem Zusammenhang wurde in der Stellungnahme ausgeführt, dass für die betreffenden Aktien im Zeitraum vom 14. September bis 4. Oktober die Upper Step Rule angewendet wurde. „Ab heute wird die Upper-Step-Regel nicht angewendet, mit Ausnahme der Aktien von İş Gayrimenkul Yatırım İştiraki AŞ (ISGYO) und Türkiye Sınai Kalkınma Bankası AŞ (TSKB).Worte wurden verwendet.

(AA)

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