Änderung der Verordnung über Ratingagenturen der BRSA

Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat die Verordnung auf Grundlage der Zulassung und Tätigkeit von Ratingagenturen geändert.

Die von der BRSA vorgenommene Änderung der Verordnung über die Zulassung und den Betrieb von Ratingagenturen ist mit der Veröffentlichung in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts in Kraft getreten.

Folgende Begriffe wurden in die Änderung der Verordnung aufgenommen:

„Die bankfremden Partner der zugelassenen Ratingagentur, die Leiter und Mitglieder des Verwaltungsrats, die Manager, die Mitglieder des Ratingausschusses und die Ratingspezialisten können nicht Leiter oder Mitglied des Verwaltungsrats, Manager oder Partner in einer anderen sein Ratingagenturen oder Institutionen, die unabhängige Kontroll- oder Bewertungsdienstleistungen erbringen. Sie können nicht als unabhängiger Wirtschaftsprüfer, Ratingspezialist oder Bewertungsspezialist arbeiten.“


 

T24

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