Im Amtsblatt wurde die „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ernennung und Versetzung von Mitgliedern der Sicherheitsdienstgruppe“ veröffentlicht.
Demzufolge; Die 4 Cluster-Implementierungen, von denen berichtet wurde, dass sie 2024 in Kraft treten, wurden beendet und die aktuellen 2 Cluster-Implementierungen in Form von 1. Region (West) und 2. Region (Ost) werden fortgeführt. Die obligatorische Umsiedlungspraxis, die nach der obligatorischen Missionszeit in den westlichen Provinzen angewandt wurde, wurde abgeschafft.
Es wurde beschlossen, den Geltungsbereich der Märtyrer und Angehörigen von Veteranen zu erweitern, die von der Befreiung von den Ostzöllen und dem Recht profitieren, dem Ort zugewiesen zu werden, an dem sie registriert sind, und es wurde beschlossen, dass Kampfveteranen, Opfer des zivilen Terrorismus, Mitglieder werden der Organisation werden Mitglieder von Märtyrern und Angehörige von Veteranen von diesem Recht profitieren. Die Rechte, die zuvor dem Arbeitnehmer gewährt wurden, dessen Rentenalter 3 Jahre beträgt, wurden auf den Arbeitnehmer ausgedehnt, der 5 Jahre Rente hat. Durch die Änderung wurde sichergestellt, dass der Arbeitnehmer, der 5 Jahre ab der Altersgrenze in den Ruhestand geht, vor Ort in den Ruhestand treten kann oder das Recht auf Einstellung auf einen beliebigen Ort, den er wünscht, in Anspruch nehmen kann, wenn er es wünscht verlangt es und hält sich an die Regeln.
AUFTRAGSSTATUS MIT 4 IN DER ERDBEBENZONE
Die Arbeiten, die nach dem Erdbeben, das am 6. Februar 11 Provinzen in Kahramanmaraş betraf, durchgeführt wurden, spiegelten sich in der Änderung der Verordnung wider. Kahramanmaraş, Hatay, Gaziantep und Malatya, die sich im Status der 1. Region befanden, wurden in den Status der 2. Region aufgenommen. Es wurde sichergestellt, dass die Einsätze der Angestellten in diesen Provinzen zum Orientdienst gezählt wurden. Die Missionsfristen von insgesamt 123 Einheiten, darunter 15 Provinzen, 99 Distrikte und 9 Provinzorganisationen, die direkt dem Zentrum angeschlossen sind, wurden verkürzt, einschließlich der Einheiten, die aufgrund des Erdbebens in den Cluster der östlichen Provinzen aufgenommen wurden.
Im Osten eingesetzte Mitarbeiter erhielten die Möglichkeit, den zweiten Osteinsatz ohne Unterbrechung vor Ort durchzuführen. Die Gesamtfristen wurden verkürzt, wenn 2 Ostdienste auf demselben Gelände ohne Unterbrechung durchgeführt werden. In den Einheiten der östlichen Provinzen, ohne die Angestellten in den Reihen der Polizeipräsidenten und Polizeichefs, beträgt die Dienstzeit 10 Jahre in Einheiten mit 6 Jahren, 8 Jahre in Einheiten mit 5 Jahren, 6 Jahre in Einheiten mit Angabe als 4 Jahre und 4 Jahre in Einheiten, die als 3 Jahre angegeben sind. Sie durften ihre 2. Ostmission abschließen, wenn sie insgesamt 3 Jahre ununterbrochen in den als 2 Jahre angegebenen Einheiten dienten.
Staatsangehörigkeit