Die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) hat die Mindestreservepflicht geändert. Gemäß der neuen Verordnung wurde die zusätzliche Mindestreservepflicht von Banken erhöht, die den für die Umrechnung vom Fremdwährungskonto auf das TL-Konto festgelegten Kurs nicht erfüllen konnten.
Die Regel, den absoluten Kurs bei der Umrechnung von Fremdwährung in TL zu erfassen, die zuvor nur Einzelkonten umfasste, galt auch für juristische Personen und Firmenkonten.
In der im Kommuniqué der Zentralbank über notwendige Reserven enthaltenen Änderung wurde der Ausdruck „natürliche Person“ in „reale und juristische Person“ geändert, und die Erklärung lautete:
Banken mit einem realen und juristischen Personenwechselkurs unter 10 Prozent richten zusätzlich 5 Punkte ein, Banken, die zwischen 10 und 20 Prozent liegen, zusätzlich 3 Punkte, beginnend mit der ersten obligatorischen Reservebildungsüberweisung nach der Berechnungsüberweisung, Real oder juristische Person Bei Banken, deren Umrechnungskurs nicht berechnet werden kann, werden der von der Zentralbank festgelegte Stil und die Originale berücksichtigt.
T24