„Abstandswarnung“ der Wettbewerbsbehörde zu Filialisten: Ihnen kann die Eröffnung einer zweiten Filiale untersagt werden

Wettbewerbsbehörde, indem sie vor Kettenmarktöffnungen warnt, „Es wird bewertet, dass Einzelhändlern, die sich innerhalb einer zu bestimmenden Entfernung innerhalb einer Eins-zu-Eins-Wirtschaftsintegrität befinden, die Eröffnung einer zweiten Filiale untersagt werden kann.“gemeldet.

In dem von der Institution erstellten „Turkish Fast Moving Consumer Goods Retailing Final Report“ wurde festgestellt, dass einige Vorschriften umgesetzt werden sollten, um den Missbrauch der Nachfragemacht in diesem Abschnitt zu verhindern.

In diesem Zusammenhang seien nachfolgend einige Vorschläge für Entscheidungen aufgeführt, die in den „Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regulierung des Einzelhandels“ aufgenommen werden sollten:

„Zu unlauteren Geschäftspraktiken im Gesetzentwurf, Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen für verderbliche Agrarprodukte und Lebensmittel, Zahlungsziele von mehr als 60 Tagen für andere Agrarprodukte und Lebensmittel, kurze Kündigungsfristen für verderbliche Lebensmittel, einseitige Vertragsänderungen des Käufers, Verlust und Gefahrübergang der beschädigten Ware auf den Lieferanten sollen untersagt werden Lieferanten für Verkaufsförderung, Marketing und Werbung bezahlen oder in diesen Angelegenheiten einen Preis von den Einzelhändlern verlangen. Wenn es einen Vertrag gibt, muss eine Vereinbarung getroffen werden, damit darüber gesprochen werden kann.

Nachfrage nach eigenständigen Einheiten für den Einzelhandel

Die folgenden Begriffe wurden in dem Bericht verwendet, der die Einrichtung einer unabhängigen Einheit zur Überwachung und Kontrolle dieser Vorschriften forderte:

„Die betreffende Einheit muss einsatzspezifisch strukturiert sein, Beschwerde- oder Ermittlungsbefugnisse von Amts wegen haben, unangekündigte Ermittlungen durchführen, Informationen anfordern, Bußgelder verhängen und den Verstoß direkt beenden. Die Bußgelder sind festzulegen unlautere Geschäftspraktiken zu verhindern, muss abschreckend sein Es wird davon ausgegangen, dass die Geldbuße zur Abschreckung auf der Grundlage des Umsatzes des Unternehmens festgesetzt werden sollte und die Möglichkeit bestehen sollte, die Strafe im Wiederholungsfall zu erhöhen.

In dem Bericht wurde darauf hingewiesen, dass die Verknüpfung der Genehmigungen für die Eröffnung neuer Geschäfte von Filialisten mit den Bevölkerungskriterien einige nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb haben könnte, und es wurde erklärt, dass es angemessen wäre, die betreffende Verordnung aus diesem Grund nicht umzusetzen.

Die Eröffnung einer zweiten Filiale kann ihnen untersagt werden

Im Bericht wird zur Zwischenregel der Filialisten festgehalten:

„In Bezug auf Ladeneröffnungen wird anerkannt, dass Einzelhändlern, die sich innerhalb einer bestimmten Entfernung innerhalb einer wirtschaftlichen Integrität befinden, die Eröffnung einer zweiten Filiale untersagt werden kann, und dass diese Unternehmen daran gehindert werden können, einen Übernahmeprozess in demselben Umfang durchzuführen. Eigentlich offensichtlich Diese Situation kann zu präventiven Folgen für den Markteintritt eines neuen Einzelhändlers in dieser Region führen, weshalb davon ausgegangen wird, dass die Regulierung zu diesem Thema dies bewirken wird positive Auswirkungen auf den Markt im Sinne des Wettbewerbs haben.“

Das zum Rabatt angekündigte Werk muss im Laden vorhanden sein

In dem Bericht wurde darauf hingewiesen, dass bestimmte Praktiken, die die Wettbewerbsstruktur der Branche im schnelllebigen Konsumgütereinzelhandel beeinträchtigen oder zu einer Irreführung der Verbraucher führen könnten, teilweise reglementiert werden könnten.

In dem Bericht wird betont, dass sichergestellt werden muss, dass das Werk während des Zeitraums, in dem angekündigt wird, dass es rabattiert wird (mit traditionellen Medien, sozialen Medien oder anderen Ankündigungen und Anzeigen), im Geschäft verfügbar ist und dass das Werk soll in diesem Zeitraum zum angekündigten rabattierten Preis verkauft werden, „Verbraucher haben in ihren Beschwerden häufig Präzedenzfälle vorgebracht und erklärt, dass die zur Rabattierung angekündigten Produkte im Handel nicht zu finden seien. Diese Regelung nütze sowohl den Verbrauchern als auch dem Wettbewerbsschutz.“Wort verwendet wurde.

Speziell verpackte Artefaktwarnung

In dem Bericht wurde festgestellt, dass bewertet wurde, dass die Vereinbarungen für die Lieferanten zur Herstellung von Spezialgewichten für einen einzigen Kettenmarkt verhindert werden sollten, und Folgendes wurde festgestellt:

„In diesem Zusammenhang ist zu sehen, dass eine offensichtliche Größe der Werke, anders als bekannte oder Standardverpackungen, ausschließlich für einen Einzelhändler produziert werden kann. Diese Praktiken sind in der Abteilung weit verbreitet. Da diese Vereinbarungen den Wettbewerb beeinträchtigen können, werden diese Vereinbarungen kann auch verschiedene Illusionen beim Verbraucher hervorrufen. Unabhängig davon, ob die Unterschiede in der Verpackungsgröße vom Verbraucher schnell wahrgenommen werden können, wird davon ausgegangen, dass die Herstellung von offensichtlichen Verpackungen, die nur für einen Einzelhändler spezifisch sind, gesetzlich verboten sein kann.“

(AA)

 

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